Der Ärger bei einem Salzburger Ehepaar ist groß: Der Mann und die Frau betreiben in Wals-Siezenheim eine Gemeinschaftsordination. Dennoch werden sie von Finanzamt getrennt geführt. Daher kam es bei den Eheleuten nun zu einem unschönen Vorfall.
Gegenüber der "Krone" berichtete die Gynäkologin davon, dass sie ein Schreiben des ORF-Beitragsservice (OBS) erreicht hatte. Demnach soll sie den Rundfunkbeitrag für ein gesamtes Jahr nachreichen. Auch ihr Ehemann erhielt ein ähnliches Schreiben.
Der Witz an der Geschichte: Das Ärzteehepaar habe ihre Praxis zur TV-freien Zone erklärt – auch ein Radio sei nicht vorhanden. Die verwunderten Eheleute hatten sich umgehend beschwert – jedoch erfolglos. Auch ein Anwalt habe ihnen von juristischen Schritten abgeraten. Sie könnten hier gegen den ORF nicht gewinnen.
Neben der doppelten Zahlung für die Praxis muss das Ehepaar die Haushaltsabgabe auch noch für ihre Wohnadresse zahlen. Somit bittet der ORF die Ärzte gleich dreimal zur Kasse. Im Jahr fallen dadurch Kosten von 550,80 Euro an.
Angesichts der nunmehrigen Zahlungsaufforderungen fühle sich das Ehepaar "machtlos". Gleichzeitig betonte der Mann gegenüber der Tageszeitung, dass er und seine Frau den ORF "schon seit Ewigkeiten" nicht mehr schauen würden.