Ferienzeit ist auch Hochsaison für die Baupolizei. Während viele Wiener ihren Urlaub genießen, ist das Referat Kontrolle Kurzzeitvermietung der MA 37 weiterhin im Dauereinsatz. Denn trotz klarer Regeln nimmt die illegale gewerbliche Vermietung über Plattformen wie Airbnb oder booking.com immer noch überhand.
"Illegale Kurzzeitvermietung ist kein Kavaliersdelikt. Gerade in den beliebtesten Metropolen Europas – zu denen Wien zweifelsohne zählt – nimmt die illegale gewerbliche Kurzzeitvermietung zum Teil überhand und kostet den Einwohnenden dringend benötigten Wohnraum", erklärt Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ).
Seit Inkrafttreten der letzten Bauordnungsnovelle dürfen Wohnungen in Wien nur noch bis zu 90 Tage pro Jahr an Touristinnen und Touristen vermietet werden. Wer länger vermieten will, benötigt sowohl die Zustimmung aller Wohnungseigentümer als auch eine Ausnahmebewilligung.
Für das Kontrollteam um Referatsleiter Günter Nast gab es daher auch in den Sommermonaten keine Verschnaufpause. "Wir haben darauf reagiert, indem wir teilweise noch früher mit den Kontrollen gestartet haben", so Nast. Besonders durch Hinweise von Nachbarn und Anrainern kommt die Behörde immer wieder Fällen auf die Spur. Im Juni gelang den Beamtinnen und Beamten ein besonderer Erfolg: "Im Juni konnten wir ein weiteres, illegales Hotel im 20. Bezirk ausfindig machen. Bis Top 35 waren hier alle Wohnungen durchgehend kurzzeitvermietet."
Zwischen Juni und August 2025 sind 264 Anzeigen beim Referat eingegangen – 214 davon extern, 50 intern. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 69 Strafanträge an die zuständige MA 64 weitergeleitet. Nast zeigt sich zufrieden: "Recherchen und Verfahren gehen jetzt deutlich schneller, da das Team vollbesetzt und mittlerweile auch sehr gut eingespielt ist."
Seit Juli 2024 wurden in Wien bereits über 1.500 Anzeigen registriert, dazu rund 300 Strafanträge gestellt. Betroffen sind ausschließlich Vermieter, die Wohnraum zweckwidrig nutzen. Touristinnen und Touristen müssen keine Strafen fürchten – sie werden bei Kontrollen lediglich befragt und um ihre Buchungsbestätigungen gebeten.