Leserin Tamara B. fragt: "Mein Arbeitgeber möchte mich vom bisherigen Dienstort in Mödling in eine Filiale nach Wr. Neustadt versetzen Darf er das ohne meine Zustimmung tun?"
"Der Arbeitsort ist zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zu vereinbaren. Im Arbeitsvertrag oder am Dienstzettel muss der gewöhnliche Arbeits-/Einsatzort angegeben sein. Bei einer Versetzung ist wesentlich: Was haben Sie mit Ihrem Arbeitgeber als Arbeitsort vereinbart und gibt es auch eine Vereinbarung über die Zulässigkeit eines möglichen Arbeitsortwechsels", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
Und weiter: "Was ist sonst aus rechtlicher Sicht zulässig. So muss in einem Betrieb mit Betriebsrat dieser einer verschlechternden und dauerhaften Versetzung zustimmen."
"Bei Problemen beraten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Mehr Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000.
Dieser Artikel basiert auf einer Kooperation zwischen "Heute" und der AK Niederösterreich.