Leser Rudolf E. fragt: "Ich bekomme von meinem Betrieb einen Kastenwagen als Firmenwagen zur Verfügung gestellt. Muss ich diesen als Sachbezug versteuern, wenn ich diesen nicht privat nutzen darf, aber zu Hause abstellen darf?"
"Für die Nutzung von Firmenfahrzeuge gilt seit 1. Jänner 2026 eine steuerliche Erleichterung. Weiterhin muss es als Sachbezug versteuert werden, wenn ein Dienstfahrzeug privat verwendet werden darf – ausgenommen sind nur Spezialfahrzeuge (z.B. ÖAMTC, ARBÖ)", klärt die AK Niederösterreich auf.
Und weiter: "Kein Sachbezug fällt für Nutzfahrzeuge an, die in erster Linie nicht für die Personenbeförderung gebaut wurden und nicht der NoVA unterliegen. Dazu zählen Kastenwagen, Pritschenfahrzeuge, Werkstattwagen und Montagewagen. Für die oben genannten Fahrzeuge wurde die Ausnahme vom Sachbezug um den Arbeitsweg und das Abstellen zu Hause erweitert."
"Bei Fragen beraten Sie unsere Experten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Mehr Infos: AK-Lohnsteuerberatung unter der Tel.: 057171-28000
Dieser Artikel basiert auf einer Kooperation zwischen "Heute" und der AK Niederösterreich.