"Heute"-Leserin Christiane F. fragt: "Ich möchte eine Nebenbeschäftigung annehmen, weil ich abends noch freie Zeit habe. Ist das erlaubt?"
"Grundsätzlich sind Sie berechtigt, ein weiteres Arbeitsverhältnis einzugehen. Während eines aufrechten Dienstverhältnisses ist aber eine Nebenbeschäftigung in der gleichen Branche nur mit Zustimmung des Dienstgebers zulässig. Der Arbeitgeber kann im Einzelfall verlangen, dass Sie Ihre Nebenbeschäftigung unterlassen, weil sie dem bestehenden Arbeitsverhältnis abträglich ist", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
Und weiter: "Als 'abträglich' gilt eine Nebenbeschäftigung, wenn sie sich nachteilig auf den Betrieb des Arbeitgebers auswirkt oder ihm Konkurrenz macht. Es ist auch auf die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit zu beachten."
"Bei Problemen beraten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Mehr Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000