Leserin Sarah V. fragt: "Meinem Arbeitgeber geht es gesundheitlich sehr schlecht. Was passiert mit meinem Arbeitsverhältnis, sollte er sterben?"
"Der Tod des Arbeitgebers bedeutet in der Regel nicht das Ende eines Arbeitsverhältnisses. Stirbt ein Einzelunternehmer, so treten im Zuge der Verlassenschaft die Erben in bestehende Arbeitsverhältnisse ein. Sollte der Verlassenschaftsverwalter oder die Erben das Unternehmen jedoch schließen, müssen die Dienstverhältnisse aufgelöst werden", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
Und weiter: "Ist der Arbeitgeber eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG), so hat der Tod eines Gesellschafters überhaupt keinen Einfluss auf das Arbeitsverhältnis. Die Gesellschaftsanteile des Verstorbenen gehen einfach auf die Erben über."
"Bei Fragen und Problemen beraten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Mehr Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht: 057171-22 000
Dieser Artikel basiert auf einer Kooperation zwischen "Heute" und der AK Niederösterreich.