Dafür wird das Geld genutzt!

Um 25 Prozent gestiegen: Hundegebühr sorgt für Kritik

Mit 1. Jänner 2026 wurde die Hundeabgabe in Zistersdorf erhöht. Für Nutzhunde bleibt sie aber aus einem ganz bestimmten Grund gleich.
Olivia  Brandstetter
02.07.2026, 05:15
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Seit 1. Jänner 2026 gelten in Zistersdorf (Bezirk Gänserndorf, ) neue und deutlich höhere Hundeabgaben. Hundebesitzer müssen für ihre tierischen Lieblinge also tiefer in die Tasche greifen.

Tiere sind "keine Luxusgüter"

"Aktuell werden in immer mehr Gemeinden die Hundeabgaben teils massiv angehoben. Dabei geht es nicht nur um eine Anpassung an die Inflation, sondern in vielen Fällen auch um strukturelle Änderungen: Ab dem zweiten Hund werden nun deutlich höhere Abgaben fällig als bisher. Diese Mehrbelastung trifft pauschal alle Tierhalter - unabhängig von Einkommen, Lebenssituation oder Verantwortung im Umgang mit Tieren", beschwert sich ein anonymer Bürger.

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Ein aktuelles Beispiel dafür sei eben Zistersdorf. "Besonders kritisch ist dabei, dass Tiere keine Luxusgüter sind. Hunde sind Familienmitglieder, Sozialpartner und für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil ihres Alltags, gerade in Zeiten sozialer und wirtschaftlicher Unsicherheit. Dennoch wird ihre Haltung zunehmend wie ein beliebiger Kostenfaktor behandelt", heißt es weiter.

Höhere Preise für Hunde

Am 13. Dezember 2010 trat die letzte Verordnung zur Hundeabgabe in Zistersdorf in Kraft. Damals waren es andere Preise: Für Haushunde musste man 40 Euro pro Jahr, für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial 80 Euro und für Nutzhunde 6,54 Euro zahlen.

Ein Sprecher der Stadtgemeinde Zistersdorf erklärt auf "Heute"-Anfrage: "Seit damals ist der Verbraucherpreisindex um rund 54 % gestiegen. Die Anpassung der Hundeabgabe erfolgte daher nach mehr als 15 Jahren erstmals wieder, um die allgemeine Preisentwicklung zu berücksichtigen und die Gebühren auf ein zeitgemäßes Niveau anzuheben."

So lauten die neuen Preise

Die neuen Preise:

  • Für Nutzhunde: 6,54 Euro pro Jahr und Hund
  • Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und auffällige Hunde (nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz): 120 Euro pro Jahr und Hund
  • Für alle übrigen Hunde: 50 Euro pro Jahr für den ersten Hund, 70 Euro für jeden weiteren Hund

Auffällig ist, dass die Hundeabgabe für Nutzhunde gleich bleibt. "Die Abgabe für Nutzhunde ist gesetzlich geregelt und kann von der Gemeinde nicht frei festgesetzt werden. Daher blieb dieser Betrag unverändert", so der Sprecher.

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Für die Hunde mit Gefährdungspotenzial und auffällige Hunde kam es zu einer Preissteigerung von 40 Euro – hier sei die eingetretene Inflation einberechnet worden. Die Verteuerung entspreche also circa der allgemeinen Preisentwicklung der letzten Jahre. "Zudem soll die höhere Abgabe dem besonderen Regelungs- und Kontrollaufwand Rechnung tragen, der bei diesen Hunden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen besteht", erklärt der Sprecher.

In der neuen Verordnung gebe es zum ersten Mal eine Staffelung, wenn mehrere Hunde gehalten werden – unter "alle übrigen Hunde". "Ziel ist eine ausgewogene und verursachergerechte Gestaltung der Abgabe. Der erste Hund wird weiterhin moderat besteuert, während für weitere Hunde ein höherer Satz vorgesehen ist", so der Sprecher. Diese Richtlinie orientiere sich an anderen Gemeinden. Damit werden der höhere Verwaltungsaufwand und die stärkere Benutzung von öffentlichen Einrichtungen sowie Flächen miteinbezogen.

Im Vergleich zu Haushunden ist der Preis in der neuen Kategorie "alle übrigen Hunde" um mindestens 25 Prozent angestiegen.

Verständnis bei den Bewohnern

Bei den Bewohnern von Zistersdorf würde die Erhöhung auf Verständnis stoßen. "Die Anpassung wurde überwiegend sachlich aufgenommen. Den meisten Hundehalterinnen und Hundehaltern ist bewusst, dass die bisherige Regelung seit vielen Jahren unverändert war und eine Anpassung nach einem derart langen Zeitraum nachvollziehbar ist", so der Sprecher.

Dafür werden die Einnahmen genutzt!

Das Ziel der Anpassung sei vorrangig "eine wertmäßige Anpassung an die Preisentwicklung der vergangenen Jahre" gewesen. "Die Maßnahme dient nicht dazu, zusätzliche Lenkungseffekte zu erzielen, sondern eine angemessene und zeitgemäße Finanzierung sicherzustellen", erklärt der Sprecher.

Die neue Richtlinie ist erst seit Beginn dieses Jahres in Kraft, eine abschließende Bewertung zu treffen, sei aktuell noch zu früh.

Aber wofür werden die Einnahmen verwendet? "Die Hundeabgabe fließt in das allgemeine Gemeindebudget ein und trägt zur Finanzierung kommunaler Aufgaben bei. Dazu zählen unter anderem die Reinigung und Pflege öffentlicher Anlagen und Grünräume, die Bereitstellung von Hundekotstationen sowie allgemeine Infrastruktur- und Verwaltungsleistungen, die allen Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern zugutekommen", erklärt der Gemeinde-Sprecher auf "Heute"-Nachfrage.

{title && {title} } bro, {title && {title} } Akt. 02.07.2026, 09:57, 02.07.2026, 05:15
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