Die Tat ereignete sich bereits 2020 in Südostfrankreich. Die Frau, die nach eigenen Angaben aus Mitleid handelte, überschüttete das Bett ihres pflegebedürftigen Großvaters mit Benzin und zündete es an. Der Mann verbrannte bei lebendigem Leib.
"Er wollte nicht mehr aufwachen" und sterben, erklärte die Enkelin gegenüber den Ermittlern. Sie sprach von einem "Akt der Liebe" und rechtfertigte die Tat als Sterbehilfe.
Ein Berufungsgericht in Bourg-en-Bresse verurteilte die Frau nun zu fünf Jahren Haft, vier davon bedingt. Die verbleibende Strafe kann mit elektronischer Fußfessel zu Hause verbüßt werden. Die Richter stuften die Tat als "äußerst schwerwiegend" ein – ein geplanter Akt der Sterbehilfe sei sie nicht gewesen.
Die Anklage hatte ursprünglich 15 Jahre Haft gefordert. "Wenn man liebt, wenn man wirklich liebt, setzt man jemanden nicht in Brand", so der Staatsanwalt.
Das Gericht berücksichtigte jedoch eine eingeschränkte Schuldfähigkeit der Frau. Laut einem Gutachten war ihre Urteilsfähigkeit zur Tatzeit beeinträchtigt.