Der Mann aus dem Bezirk Kirchdorf teilte seinem Vorgesetzten mit, dass er sich eine Auszeit nehmen wolle. Der Grund: die Geburt seines Kindes.
Ein paar Tage später die böse Überraschung: Dem Arbeitnehmer, der etwas mehr als zwei Monate bei der Firma beschäftigt war, flatterte die Kündigung ins Haus.
Er ließ sich das nicht gefallen und wandte sich an die AK. Die Experten klärten auf: Der Schritt war rechtswidrig. Denn ab der Bekanntgabe eines Papamonats greift ein Kündigungs- und Entlassungsschutz.
Der Betroffene wollte wegen des Vorfalls nicht mehr in dem Betrieb arbeiten. Die Kammer forderte daher eine Entschädigung ein.
Aus den Arbeitszeitaufzeichnungen war ersichtlich, dass dem Mann während der Kündigungsfrist einseitig Urlaub und Zeitausgleich abgezogen wurden. Dafür braucht es aber eine Vereinbarung zwischen Firma und Beschäftigtem.
Die Arbeiterkammer Kirchdorf pochte auf eine Urlaubsersatzleistung, die korrigierte Abrechnung der Überstunden und eine Wiedergutmachung für den Rauswurf. Das Unternehmen lenkte schließlich ein und zahlte rund 20.000 Euro nach.
AK-Präsident Andreas Stangl verweist auf die kostenlosen Rechtsberatungen. Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung: "Besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten."