Die Oberösterreicherin litt unter starken Bauchschmerzen und suchte im Krankenhaus die Notaufnahme auf. Nach der Erstuntersuchung landete sie auf die Gynäkologie. Dort wurde eine Flüssigkeitsansammlung im Bauchraum festgestellt.
Die Patientin musst noch am selben Abend operiert werden. Der Grund: eine zuvor unbekannte Eileiter-Schwangerschaft.
Dann die böse Überraschung: Die Betroffene hat zwar eine Sonderklasseversicherung für Unfälle, OPs und definierte schwere Erkrankungen. Der private Versicherer lehnte aber die Übernahme der Kosten von rund 4.000 Euro ab. Die Begründung: Im Tarif waren Heilbehandlungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft nicht mitversichert.
Da sie mit dem Unternehmen auf keinen grünen Zweig kam, wandte sich die Frau an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Die Experten argumentierten, dass der Eingriff wegen eines akut lebensbedrohlichen Zustandes trotz des Ausschlusses gedeckt sein müsste.
Nach der zweiten Intervention schloss sich die Versicherung schließlich der Rechtsansicht an. Sie beglich die Kosten.
Schon vor der Aufnahme in die Sonderklasse sollte man mit der privaten Krankenversicherung abklären, ob für diesen Aufenthalt Deckung besteht oder nicht.
Für AK-Präsident Andreas Stangl steht grundsätzlich fest: "Die bestmögliche Gesundheitsversorgung muss allen Menschen in Österreich unabhängig von ihrem Einkommen oder Wohnort zur Verfügung stehen."