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Arbeitslose kassierte, war aber ein Monat im Ausland

Das Finanzministerium hat Sozialleistungsbetrug den Kampf angesagt. Gleichzeitig wird ein neuer Fall einer arbeitssuchenden Juristin bekannt.

Rene Findenig
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Eine arbeitssuchende Juristin bekommt nun Ärger mit dem AMS.
Eine arbeitssuchende Juristin bekommt nun Ärger mit dem AMS.
Mirjam Reither / picturedesk.com

Eine einfache Abmeldung beim Arbeitsmarktservice hätte einer österreichischen arbeitssuchenden Juristin viel Ärger und Kosten erspart. Die Frau kehrte kürzlich von einem einmonatigen Aufenthalt in einem Drittland nach Österreich zurück. Die Frau steht im Bezug von Notstandshilfe, abgemeldet hatte sie sich für den Auslandsaufenthalt laut Finanzministerium aber nicht beim AMS. Nun droht die Rückzahlung der zu Unrecht bezogenen Sozialleistung, obendrauf eine saftige Geldstrafe.

Es ist bereits der dritte Fall, der bei einer Schwerpunktaktion der Finanzpolizei mit insgesamt 180 gefassten Sozialleistungsbetrügern publik wird. In einem Fall fuhr eine Arbeitslose öfters zu ihren Eltern nach Tschechien, ohne sich beim AMS abzumelden, verwendete ein in Tschechien zugelassenes Auto, ohne die NoVA zu entrichten, und reiste ohne Coronatest wieder nach Österreich ein. Im zweiten Fall hätte sich eine Asylwerberin in der Grundversorgung nur in Wien aufhalten dürfen, wurde aber an der Grenze zur Slowakei bei einer Shopping-Tour gestoppt.

Grenzen und Flughafen überwacht

In der Aktionswoche war die Finanzpolizei mit 100 Bediensteten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Zollamts Österreich im Einsatz. Das Innenministerium stellte mit der Polizei und der Taskforce Sozialleistungsbetrug 84 Beamtinnen und Beamte. Zusätzlich wurde der Einsatz vom Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, vom AMS Niederösterreich, der Österreichischen Gesundheitskasse sowie der Pensionsversicherung mit 13 Bediensteten unterstützt.

Kontrolliert wurde an 25 neuralgischen Punkten wie Grenzübergängen und dem Flughafen Wien. Die Bilanz: Rund 180 Sozialleistungsbetrüger, die ihre Auslandsreisen nicht angemeldet hatten, wurden im Grenzverkehr angehalten, so das Finanzministerium. Auf sie warten nicht nur Rückzahlungen von zu Unrecht bezogene Sozialleistungen bis zu 3 Jahre rückwirkend, sondern auch äußerst empfindliche Geldstrafen.