Nach einer blutigen Messerattacke in einer betreuten Wohneinrichtung in Wien-Meidling ist ein 42-Jähriger am Donnerstag wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen worden. Das Landesgericht für Strafsachen Wien verhängte eine Haftstrafe von 18 Jahren. Zusätzlich wurde die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die acht Geschworenen folgten einstimmig der Argumentation der Staatsanwaltschaft, wie der ORF berichtet. Diese ging davon aus, dass der Angeklagte den Tod seines Mitbewohners zumindest ernsthaft für möglich gehalten habe. Auch die vom 42-Jährigen behauptete Notwehrsituation wurde von den Geschworenen klar verworfen.
Die Tat ereignete sich im November 2025 in einer betreuten Wohneinrichtung für Suchtkranke in Meidling. Der Angeklagte hatte seinen Mitbewohner mit einem Jagdmesser niedergestochen.
Vor Gericht zeigte er sich geständig, bestritt aber einen Tötungsvorsatz. Laut seiner Darstellung soll ein Streit über Musik eskaliert sein. Der schwer alkoholisierte Mitbewohner habe die Tür eingetreten und sei schreiend auf ihn zugelaufen. Aus Angst habe er zum Messer gegriffen, um den Mann "außer Gefecht zu setzen".
Sein Verteidiger sprach von einer massiven Bedrohungssituation und betonte, dass sein Mandant nach der Tat selbst die Polizei gerufen habe.
Das 54-jährige Opfer zeichnete vor Gericht jedoch ein völlig anderes Bild. Demnach soll der Angeklagte Adolf Hitler verherrlicht und den Holocaust verharmlost haben. Nachdem das Opfer erklärt habe, Jude zu sein und Angehörige in Auschwitz verloren zu haben, sei es zu antisemitischen Beschimpfungen gekommen.
Als er den Angeklagten schließlich als "depperte blöde Nazisau" bezeichnet habe und gehen wollte, soll der Messerstich erfolgt sein.
Ein psychiatrischer Sachverständiger attestierte dem 42-Jährigen zwar volle Zurechnungsfähigkeit, sprach aber von einer schwerwiegenden kombinierten Persönlichkeitsstörung. Laut Gutachten bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Mann künftig erneut schwere Gewalttaten begehe – möglicherweise mit tödlichem Ausgang.
Der Verurteilte bat um drei Tage Bedenkzeit, auch die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.