Fortsetzung am Donnerstag (21.5.) in einem blutigen Fall aus einer betreuten Wohngemeinschaft. Ein 42-Jähriger muss sich wegen versuchten Mordes vor dem Schwurgericht verantworten. Laut Anklage soll er am 10. November 2025 seinen Mitbewohner in der WG für Suchtkranke mit einem Jagdmesser niedergestochen haben.
Beim ersten Prozesstermin im März war das Opfer noch zu keiner Aussage fähig – es wurde vertagt. Heute soll das Opfer einvernommen, außerdem ein psychiatrisches Gutachten zur Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten vorgelegt werden.
Schon bei der ersten Verhandlung war der Fall für die Staatsanwältin eindeutig, sie sprach von klarer Tötungsabsicht. Der Angeklagte gab zwar den Messerstich zu, bestritt aber einen Vorsatz. "Ich wollte ihn sicher nicht töten." Er stellte die Situation als "Notwehr" dar.
Die beiden Männer hatten vor der Eskalation gemeinsam im Zimmer des Angeklagten getrunken. Danach sei es hitzig geworden. Im Zuge des Streits soll der Angeklagte seinem Mitbewohner mit einem Jagdmesser "einen heftigen Stich in den Bauch versetzt" haben. Durch die Wucht sei das Opfer zu Boden gestürzt. Zwei sei die Verletzung nicht lebensgefährlich gewesen, so die Staatsanwältin, der Angeklagte habe aber den Tod des Mannes in Kauf genommen.
Der Mitbewohner sei mit einem "irren Blick" und "schreiend" auf ihn zugelaufen, erklärte der Angeklagte beim ersten Prozesstag. "Ich habe ihm in die Augen gesehen und wusste: entweder er oder ich." Beide Männer waren betrunken. Der Angeklagte sitzt seit November 2025 in der Justizanstalt Josefstadt in U-Haft, ist bereits zweimal vorbestraft. Es gilt die Unschuldsvermutung.