Fashion and Beauty

Aufgedeckt! Kosmetika mit falschen Versprechen

Aussagen wie "hypoallergen" oder "ohne Tierversuche" auf Kosmetik-Produkten stimmen nicht immer, wie Stiftung Warentest jetzt aufdeckte.

Christine Scharfetter
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"Augenärztlich getestet" kann vieles bedeuten und garantiert keine Sicherheit vor Entzündungen oder Rötungen.
"Augenärztlich getestet" kann vieles bedeuten und garantiert keine Sicherheit vor Entzündungen oder Rötungen.
istock

Shampoos, Duschgele oder Gesichtscremen gibt es viele. Um sich von der Masse abzuheben, kommen immer öfter die Aufdrucke "hypoallergen", "ohne Tierversuche" oder "vegan" zum Einsatz. Sogenannte Claims, die sich allerdings oft vielversprechender anhören als sie tatsächlich sind. Das hat das Verbrauchermagazin Stiftung Warentest in einem Test herausgefunden.

So enthalten Produkte mit dem Hinweis "hypoallergen" zwar keine Stoffe, die bekannterweise häufig zu Allergien führen. Das Produkt kann aber dennoch eine Allergie auslösen – eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht.

Augen auf bei diesen Claims

Welche Werbeaussagen irreführend, aber häufig auf Zahnpastatuben, Shampoo-Flaschen und Gesichtscremes zu finden sind:

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    <strong>"Vegan": </strong>Dieser Claim ist gesetzlich nicht geregelt und die Anbieter legen selbst fest, wie genau sie den gesamten Fertigungsprozess überwachen, damit am Ende tatsächlich keine tierischen Inhaltsstoffe enthalten sind. Das fängt bereits bei den Rohstoffen an. Die Prüfer raten daher, auf Vegan-Siegel zu achten. Die Kriterien dahinter seien einfacher nachzuvollziehen.
    "Vegan": Dieser Claim ist gesetzlich nicht geregelt und die Anbieter legen selbst fest, wie genau sie den gesamten Fertigungsprozess überwachen, damit am Ende tatsächlich keine tierischen Inhaltsstoffe enthalten sind. Das fängt bereits bei den Rohstoffen an. Die Prüfer raten daher, auf Vegan-Siegel zu achten. Die Kriterien dahinter seien einfacher nachzuvollziehen.
    Getty Images/iStockphoto

    Viel Spielraum für Hersteller

    Doch wie kann so etwas sein und werden die Werbeaussagen nicht kontrolliert? Grundsätzlich schon, denn Kosmetik-Claims sind in einer EU-Verordnung geregelt. Die Werbeaussagen müssen demnach für den durchschnittlichen Endverbraucher "klar und verständlich" sein und eine "fundierte Kaufentscheidung" ermöglichen. Auch müssen die Angaben belegbar sein. Verwendet ein Hersteller etwa den Slogan "Klinisch getestet", muss dieser somit mindestens eine klinische Studie zu dem Produkt vorlegen können. Ob das Produkt dabei allerdings an zehn oder 1.000 Personen getestet wurde, ist für den Verbraucher nicht ersichtlich.

    Seit 2013 gibt es in der EU außerdem ein Verbot von Tierversuchen, das sowohl "zur Herstellung von Kosmetika für fertige Produkte" als auch für einzelne Zutaten gilt, schreibt Stiftung Warentest. Nicht allerdings für Stoffe, die vor 2013 an Tieren erprobt wurden.