Die Preise schießen überall durch die Decke. Ob beim Einkaufen oder beim Blick auf die Strom-Rechnung, Abnehmer merken die Teuerungen tagtäglich. Während zahlreiche Konsumenten nicht mehr wissen, wo sie den Sparstift ansetzen sollen, hat die Arbeiterkammer OÖ jetzt einen Tipp: Mit einer ganz einfachen Methode können Familien nun jährlich bis zu 2.000 Euro auf die Seite legen.
Jetzt lockt frisches Geld: Viele machen ihre Arbeitnehmerveranlagung oder den Lohnsteuerausgleich. Vor allem wenn das Einkommen schwankt oder Aufwendungen im Jahr zu leisten waren, zahlt sich das so gut wie immer aus.
Die AK empfiehlt, den Steuerausgleich über FinanzOnline zu erledigen. Dort sind nicht nur eine Sofortberechnung der voraussichtlichen Steuergutschrift und eine Prüfung der Lohn- bzw. Gehaltszettel möglich. Man bekommt auch einen elektronischen Bescheid übermittelt.
Die Experten der Kammer raten, die Nachrichten auf FinanzOnline regelmäßig zu kontrollieren. Dann versäumt man keine Fristen.
Sind Kinder im Haus, ist der Familienbonus Plus der wichtigste Absetzbetrag. Pro Nachwuchs, für den Beihilfe bezogen wird, kann man bis zu 2.000 Euro an steuerlicher Gutschrift bekommen.
Diese wird aber nur auf Antrag gewährt: entweder monatlich über die Lohn- und Gehaltsverrechnung oder einmal jährlich über die Arbeitnehmerveranlagung.
Wichtig sei es, nicht in diese Falle zu tappen: Auch wenn der Familienbonus bereits monatlich über den Arbeitgeber bezogen wird, muss er beim Lohnsteuerausgleich unbedingt noch einmal beantragt werden. Sonst drohen hohe Nachzahlungen.
Man kann die Bonuszahlung auch auf beide Elternteile aufteilen. Das ist aber nur sinnvoll, wenn beide genug Lohnsteuer bezahlen. Achtung: Wenn einer den vollen Bonus beantragt, darf der andere diesen nicht beantragen. Sonst kommt es auch hier zu einer unerwünschten Nachzahlung an das Finanzamt.