Mancherorts wird es in den kommenden Tagen für Auto-Besitzer ein böses Erwachen geben. Oft kommt es an Silvester nämlich dazu, dass Fahrzeuge von Raketen und Böllern getroffen werden oder als Abschussrampe zweckentfremdet.
Vielen Personen sei unklar, wer für die entstandenen Schäden aufkommen muss, heißt es von ARBÖ in einer Aussendung. Der Experte aus der Rechtsabteilung des Verkehrsclubs, Johann Kopinits, bringt nun Licht ins Dunkle.
Dem Rechtsexperten zufolge gilt grundsätzlich: "Diejenige Person, die den Schaden verursacht hat, muss auch dafür aufkommen." In der Silvesternacht könne man jedoch nicht ständig sein Auto im Blick behalten. Dies könne dazu führen, dass man keine Spur zum Täter hat. In diesen Fällen bleiben die Fahrzeugbesitzer meist auf dem Schaden sitzen, da "die Haftpflichtversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug niemals übernimmt", erklärt Kopinits.
"Ist kein Schädiger bekannt, kann eine Teil- oder Vollkaskoversicherung helfen. Am besten in den Versicherungsbedingungen nachlesen, ob ein solcher Schadensfall übernommen wird", so der Rechtsexperte. Wird Vandalismus abgedeckt, sollte man den Schaden möglichst rasch bei der Polizei anzeigen und die Versicherung informieren.
Auch zur Prävention von Beschädigungen am Fahrzeug gibt der ARBÖ Tipps. Zunächst sollte man sich einen ruhigen und sicheren Parkplatz zu suchen. Hindernisse können hier Parkplatzmangel und Parktickets sein.
Am besten wäre es, das Fahrzeug in einem Parkhaus oder einer Garage abzustellen. Vermeiden sollte man Parkplätze in der Nähe von Balkons. "Diese werden häufig als 'Startbasen' für die Raketen verwendet", heißt es seitens des ARBÖs. Zudem seien dicht bewohnte Großstadtgebiete in der Nähe von Veranstaltungen oder Gaststätten als Abstellplatz nicht empfehlenswert.