Über 100 Straftaten soll die Bande, bestehend aus Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter zwischen 15 und 21 Jahren, begangen haben. Zwei der Männer (15, 21) standen dabei besonders im Fokus des Verfahrens: Ihnen wurden allein 63 Einbruchsdiebstähle zur Last gelegt.
Im Zentrum stand das sogenannte "Autobingo" oder "Autoschnallen". Dabei wurden unversperrte Fahrzeuge durchsucht – auf der Suche nach Bargeld, Bankomat- und Kreditkarten sowie Wertgegenständen. Die erbeutete Beute wurde anschließend unter anderem für den Kauf von Lebensmitteln oder Zigaretten verwendet.
Zum Teil fand die Bande auch Fahrzeugschlüssel und unternahm daraufhin unbefugte Spritztouren mit den gestohlenen Autos. Drei dieser Fahrten endeten mit einem Unfall und beschädigten Fahrzeugen. Zudem sollen E-Bikes und E-Scooter gestohlen worden sein. Im Verfahren ging es außerdem um Urkundenunterdrückung, schwere Sachbeschädigung und weitere Eigentumsdelikte. Einem Angeklagten werden zusätzlich Nötigung sowie ein Verstoß nach dem Notzeichengesetz vorgeworfen, wie "Vorarlberg online" berichtet.
Die Angeklagten zeigten sich großteils geständig, führten die Taten jedoch unter anderem auf Alkohol- und Drogeneinfluss zurück. Der Erstangeklagte wurde zu einer Zusatzstrafe von neun Monaten Haft verurteilt, da eine frühere Verurteilung bei der Strafbemessung berücksichtigt werden musste.
Würde man beide Verfahren zusammenziehen, ergäbe sich eine Gesamtstrafe von 15 Monaten. Der Zweitangeklagte erhielt eine Zusatzstrafe von 14 Monaten, was gemeinsam mit einer früheren Verurteilung insgesamt 18 Monate Haft ergibt.
Bei den drei Mitangeklagten nahm das Gericht keine Gewerbsmäßigkeit an. Sie wurden wegen schweren Einbruchsdiebstahls und weiterer Eigentumsdelikte schuldig gesprochen. Der Drittangeklagte erhielt vier Monate bedingte Haft. Der Viertangeklagte wurde zu drei Monaten bedingter Haft samt Bewährungshilfe verurteilt. Der Fünftangeklagte bekam drei Monate unbedingte Haft. Vom Vorwurf der Körperverletzung wurde er freigesprochen.
Den zahlreichen Geschädigten wurden Schadenersatzansprüche zwischen fünf und 7.200 Euro zugesprochen. Sämtliche Urteile sind rechtskräftig.