Alte Kreditbearbeitungsgebühren könnten für viele Kunden nun zum Geldregen werden: Nach mehreren OGH-Urteilen lassen derzeit zahlreiche Betroffene ihre Verträge prüfen. Rückforderungen sind grundsätzlich bis zu 30 Jahre rückwirkend möglich.
Wie "Finanz.at" berichtet, erhielt Markus S. aus Graz auf diesem Weg rund 16.000 Euro zurück. Der Grazer wandte sich wegen eines seit 2001 laufenden Kredits an einen Prozessfinanzierer – zunächst allerdings mit Zweifel am Erfolg. "Ich habe gezögert und war zunächst skeptisch, ob ich das Formular ausfüllen soll und dann wirklich mein Geld erhalte", erklärt er gegenüber der Plattform.
Der Aufwand habe sich laut S. aber in Grenzen gehalten. "Die Abwicklung selbst war überraschend unkompliziert. Bis auf das Formular auszufüllen und einem Telefonat musste ich selbst nichts weiter unternehmen. Am Ende habe ich dann rund 16.000 Euro ausgezahlt bekommen."
Auslöser für die aktuelle Welle an Prüfungen sind zwei Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (OGH). Die Richter stellten klar, dass Kreditbearbeitungsgebühren zwar erlaubt sind, Vertragsklauseln aber weder intransparent noch gröblich benachteiligend sein dürfen.