Wegen einer Alko-Fahrt von Liezen nach Admont im November 2024 musste sich eine Frau nun vor Richter Hans-Joachim Maierhofer verantworten. Es war bereits der zweite Verhandlungstermin: Beim ersten hatte die Angeklagte behauptet, für das Delikt bereits von der Bezirkshauptmannschaft bestraft worden zu sein. Da man für ein Delikt nur einmal bestraft werden darf, wurde die Verhandlung vertagt und der Sachverhalt überprüft.
Tatsächlich habe es eine Strafe der Bezirkshauptmannschaft gegeben, stellte Richter Maierhofer nun klar – allerdings für die Rückfahrt. "Da hat man Ihnen in Liezen den Schein gezupft. Wir verhandeln heute aber die Fahrt nach Admont", erklärte der Richter, wie die "Kleine Zeitung" berichtet. Die Angeklagte argumentierte, es habe sich um eine durchgehende Fahrt gehandelt. Mit dem Führerscheinentzug und den damit verbundenen Kosten habe sie für ihren Fehler ohnehin schon bezahlt.
Doch vergeblich: Die Verhandlung wurde fortgesetzt. Zum Auftakt zeigte Richter Maierhofer Videos, die ein Lenker aufgenommen hatte, der damals hinter der Angeklagten unterwegs war. Die Aufnahmen zeigen, wie die Frau immer wieder weit über den Mittelstreifen gerät. Teilweise ist das Auto sogar vollständig auf der Gegenfahrbahn. Mehrmals kommt es zu gefährlichen Situationen.
Besonders heikel: Ein Linienbus mit rund 50 Fahrgästen musste abrupt stark abbremsen, um einen Zusammenstoß zu verhindern.
"Da kann man nur froh sein, dass nicht mehr passiert ist", kommentierte der Richter nach den Bewegtbildern die gefährliche Schlangenlinienfahrt laut der "Kleinen Zeitung". "Eine weitere Beweisaufnahme brauchen wir da nicht mehr."
Der Bezirksanwalt beantragte einen Schuldspruch im Sinne der Anklage: Die Frau war mit knapp zwei Promille Alkohol im Blut unterwegs. Die Angeklagte ersuchte um ein mildes Urteil.
Dieses fiel schließlich in Form einer Geldstrafe von 1200 Euro aus – 300 Tagessätze zu je vier Euro. Für die vorliegende Gefährdung einer großen Anzahl von Personen, darunter andere Verkehrsteilnehmer und der Beifahrer, wären laut Maierhofer bis zu 720 Tagessätze möglich gewesen.
Mildernd wirkten sich die bisherige Unbescholtenheit der Frau sowie ihr Geständnis aus.