"Keiner is so deppat, wie du"

Beamter darf in der Mittagspause ein Schlaferl machen

Mittagsschlaferl im Dienst? Ein Justizwachebeamter soll sich fast zwei Stunden Pause am Sofa gegönnt haben – Pflichten verletzte er dabei nicht.
Christian Tomsits
27.07.2026, 21:30
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Mittagsschlaferl auf der Arbeit? Bei der Justiz offenbar nicht immer ein Problem. Ein ehemaliger Justizwachebeamter musste sich kürzlich vor der Bundesdisziplinarbehörde verantworten: Ihm wurde unter anderem vorgeworfen, sich während seiner Dienstzeit an einem Tag eine besonders großzügige Mittagspause samt Nickerchen am Sofa gegönnt zu haben.

Der Uniformierte habe zwischen 10.15 bis 10.50 Uhr sowie von 11.15 bis 12.15 Uhr nicht gearbeitet, sondern sich in einem Hinterzimmer auf ein Sofa zurückgezogen und dort unzulässige (zusätzliche) Pausen konsumiert. Sein Mittag sei so gekonnt auf rund zwei Stunden ausgedehnt worden.

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Der Beamte bestritt das vehement und brachte vor, in besagtem Raum beauftragte Reinigungsarbeiten durchgeführt zu haben. Und weil ihm danach keine zusätzlichen Tätigkeiten mehr zugeteilt wurden, hielt er sich dort quasi in Bereitschaft. Tatsächlich konnte ihm hier kein Fehlverhalten nachgewiesen werden. Die Behörde stellte fest, dass er "seine Dienstpflichten entsprechend der geltenden Weisungslage erfüllt hat."

Doch ganz ohne Konsequenzen blieb die brisante Causa nicht: Vom Verhalten des Beamten genervt, erstattete eine Kollegin eine Disziplinaranzeige und informierte ihn davon per Mail informiert. Daraufhin sei der Beamte ausgerastet und habe "in emotionalisierten Zustand" den Gang entlang geschrien: "Keiner ist so deppert wie du!".

Obwohl er sich damit verteidigte, wegen eines Hörleidens (Tinnitus) besonders laut zu sprechen, wurde er schließlich wegen Verletzung der menschlichen Würde verurteilt und fasste 300 Euro Strafe aus. Der Beamte befindet sich mittlerweile im wohlverdienten Ruhestand, weswegen bei der Strafbemessung spezialpräventive Gründe wegfielen. Die im Beruf möglicherweise erlernte Mittagsroutine sei ihm in der Pension jedenfalls von Herzen gegönnt.

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