Ein Paar aus Gambia, das 2006 geheiratet hatte, zog 2009 nach Wien. Doch der Mann heiratete 2022 in Gambia – 90 Prozent der Bevölkerung sind dort Muslime – eine zweite Frau. Seine erste Ehefrau akzeptierte die polygame Ehe nicht – dies führte zum Bruch. Im Jänner 2023 zog der Mann daher aus der gemeinsamen Wohnung in Wien aus.
Im Februar ließ er dann beim islamischen Gericht in Banjul (Hauptstadt von Gambia) die Scheidung von seiner ersten Frau registrieren, wie die "Presse" zuerst berichtete. Nach seiner Darstellung sei die Trennung auf Wunsch der Ehefrau erfolgt. Diese widerspricht jedoch entschieden: Sie sei nach islamischem Recht ("Talaq") einseitig verstoßen worden und habe weder zugestimmt noch jemandem eine Vollmacht für die Scheidung erteilt.
Die Frau klagte daraufhin in Österreich auf Scheidung nach österreichischem Recht. Sie argumentierte, die gambische Scheidung verstoße gegen grundlegende Werte der österreichischen Rechtsordnung und dürfe daher nicht anerkannt werden. Zudem forderte sie Unterhalt, da die Ehe ihrer Ansicht nach weiterhin aufrecht sei.
Das Bezirksgericht Donaustadt und das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien gaben laut "Presse" der Frau zunächst recht. Beide Gerichte wollten die in Gambia registrierte Scheidung nicht anerkennen, schieden die Ehe nach österreichischem Recht und sprachen dem Mann das alleinige Verschulden an der Zerrüttung zu. Außerdem sollte er sein Einkommen und Vermögen offenlegen, um seine Unterhaltspflicht feststellen zu können.
Der Mann – er lebt mittlerweile in Japan – zog daraufhin vor den Obersten Gerichtshof – mit einem Teil-Erfolg. Die Höchstrichter hoben die Entscheidungen in wesentlichen Punkten auf. Sie stellten klar, dass eine islamische "Talaq"-Scheidung in Österreich anerkannt werden kann, wenn die Ehefrau von Anfang an mit der Verstoßung einverstanden war. Dann liege kein Verstoß gegen die Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung vor.
Ob dies tatsächlich der Fall war, sei bislang aber nicht ausreichend geprüft worden. Das Landesgericht müsse nun klären, ob die Erstfrau der Scheidung tatsächlich zugestimmt hatte oder nicht. Erst danach könne entschieden werden, ob die gambische Scheidung auch in Österreich gilt.
Von dieser Frage hängt auch der Unterhaltsstreit ab. Sollte die Scheidung aus Gambia anerkannt werden, wäre die Ehe bereits beendet gewesen. Dann hätte die Frau keinen Anspruch mehr auf Ehegattenunterhalt wegen einer aufrechten Ehe. Der OGH verwies den Fall daher zur neuerlichen Entscheidung an das Landesgericht zurück.