Schaumstoff-Partikel

Beatmungsgerät benutzt – Patient stirbt an Lungenkrebs

Der Mann war Musterkläger im Verfahren wegen fehlerhafter Beatmungsgeräte. Schaumstoffpartikel können in die Atemwege gelangen und Krebs auslösen.
Wien Heute
11.07.2026, 15:45
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Menschen mit Schlafapnoe (wiederholte Atemaussetzer im Schlaf, Anm.) sind auf Beatmungsgeräte angewiesen. Bereits im Juni 2021 veröffentlichte Philips eine Sicherheitsmitteilung. Darin wurde vor einer möglichen Zersetzung des schalldämmenden PE-PUR-Schaumstoffs und der Freisetzung flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) gewarnt.

Die Schaumstoffpartikel könnten in die Atemwege gelangen, die Chemikalien könnten toxisch und krebserregend sein. Genannt wurden unter anderem Atemwegsprobleme, Entzündungen sowie Organ- und mögliche Krebsschäden. Betroffen sind Geräte des Herstellers Philips Respironics – "Heute" berichtete über ein betroffene Wienerin.

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Patient an Lungenkrebs verstorben

Ein österreichischer Patient, für den der Verbraucherschutzverein (VSV) einen Musterprozess wegen eines fehlerhaften Beatmungsgeräts unterstützte, ist mittlerweile an Lungenkrebs verstorben. Laut VSV sieht der vom Kläger beauftragte Gutachter einen klaren Zusammenhang mit der jahrelangen Nutzung des Geräts.

Philips kündigte zwar den Austausch der Geräte an, dieser zog sich laut VSV jedoch bis zum Sommer 2023 hin. Die Geräte werden von den Krankenversicherungen angeschafft oder angemietet und den Patienten zur Verfügung gestellt.

Frage von "Pest oder Cholera"

Für viele Betroffene sei die Situation bis zum Austausch ausweglos gewesen, meint VSV-Obfrau Daniela Holzinger in einer Aussendung: "Für die Betroffenen stellte sich die Frage ob 'Pest oder Cholera': Entweder Weiterbenützen und Folgeerkrankungen riskieren oder Benützung abbrechen und dadurch Schaden nehmen."

Für Kritik sorgt zudem nun eine Anfragebeantwortung des Sozialministeriums. Darin heißt es: "Sind schadhafte Geräte verwendet worden, wurde die Reparatur/der Tausch seitens des Vertragspartners organisiert und auf dessen Kosten durchgeführt. Deshalb ist grundsätzlich auch nicht bekannt, welche Versicherten vom Austausch bzw. der Reparatur betroffen waren. Auch sonst liegen weder dem BMASGPK (Gesundheitsministerium) noch dem BASG (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen) entsprechenden Zahlen vor."

Krankenversicherungen keine Schäden bekannt

Holzinger zeigt sich darüber empört: "Von einem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen hätte ich erwartet, dass man aktiv wird, über einen Aufruf über alle Ärzte und Medien Patientendaten sammelt und so das Ausmaß der Probleme feststellt."

Auf die Frage, warum die Krankenversicherungen keine Schadenersatzklagen gegen Philips eingebracht hätten, verweist das BMASGPK auf eine Stellungnahme der Versicherungsträger: "Den Krankenversicherungsträgern sind bis dato keine Fälle von tatsächlich kausalen Schäden von Versicherten oder anspruchsberechtigten Personen durch schadhafte Beatmungsgeräte bekannt, weshalb keine Klage auf Schadenersatz erhoben wurde."

108 Fälle bereits 2023 bekannt

Der VSV widerspricht dieser Darstellung. Holzinger verweist auf eine parlamentarische Anfragebeantwortung aus dem Jahr 2023, in der von 108 Fällen schwerwiegender Gesundheitsprobleme berichtet worden sei. Hinzu kommt eben auch jener Patient, der mittlerweile an Lungenkrebs verstorben ist.

Holzinger erhebt zudem schwere Vorwürfe gegen die Krankenversicherungen: "Die Krankenversicherungen leugnen trotz klarer Indizien jegliche Problematik und lassen die Versicherungsgemeinschaft stillschweigend für die Schäden zahlen, die ein Industriegigant nachweislich verursacht hat."

561 Todesfälle in den USA

Zusätzlich wird auf Daten der US-Arzneimittelbehörde FDA verwiesen. Seit April 2021 seien dort mehr als 220.000 Beschwerden zu den baugleichen Geräten eingegangen. Berichtet werde unter anderem über Krebs, Asthma und weitere schwere Erkrankungen. Die FDA habe zudem bisher von 561 Todesfällen im Zusammenhang mit den Beatmungsgeräten in den USA berichtet.

Holzinger kritisiert das BASG scharf: "Die Berichte der FDA müssen dem BASG bekannt gewesen sein. 'Keine Fälle kausaler Schäden' zeigt wie wenig engagiert das BASG hier wieder und wieder agiert."

BASG überwachte Korrekturmaßnahmen

Das Sozialministerium hält dagegen fest, "dass das BASG als zuständige Behörde im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen die Umsetzung der Sicherheitskorrekturmaßnahmen des Herstellers in Österreich überwacht und sich dabei mit den anderen Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes koordiniert hat."

{title && {title} } red, {title && {title} } 11.07.2026, 15:45
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