Der 46-jährige Arbeiter aus dem Bezirk Wels wies seinen Chef im Frühjahr darauf hin, dass sein Vater im Sterben liege und bat ihn, diesen für einige Tage im Ausland zu besuchen. Es kam jedoch keine Rückmeldung und sein Vater hatte nicht mehr lange zu leben. Aus diesem Grund flog der Welser zu seinem Vater, der drei Tage später starb. Gleich nach dem Begräbnis flog er mit dem erstmöglichen Flug wieder heim.
Seine Firma hatte für dieses Verhalten kein Verständnis und sprach ihm während seines Auslandsaufenthaltes die sofortige Entlassung aus. Die Begründung: der Mann sei der Betriebsstätte unentschuldigt ferngeblieben.
Daraufhin rief der verzweifelte Arbeiter bei der Arbeiterkammer Wels an und teilte den Vorfall mit. Diese wandte sich mit einem Schreiben an seinen ehemaligen Dienstgeber und erwähnte, dass die Entlassung unberechtigt war. Denn schließlich stellte sein Fernbleiben laut AK einen rechtmäßigen Dienstverhinderungsgrund dar.
Außerdem forderte die AK in dem Schreiben offene Ansprüche des Mannes gegenüber seiner Ex-Firma ein: Kündigungsentschädigung, Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung und offene Überstunden.
Die Firma zahlte letztlich einen Betrag von 6.700 Euro an den Arbeiter nach.
Einen ähnlichen Fall gab es im Burgenland, "Heute"berichtete darüber: Als ein kranker Lehrling nicht in der Arbeit erschienen ist, ließ ihm sein Chef eine sofortige Entlassung zukommen. In diesem Schreiben stand, dass sich der Lehrling nicht krankgemeldet und somit seine Pflichten aus dem Lehrvertrag verletzt habe. Man setze ihn daher vor die Tür und schicke ihn zum AMS.
Doch der Lehrling konnte schließlich nachweisen, dass er per WhatsApp seine Krankmeldung an den Lehrbetrieb gesendet hatte. Somit lag laut AK Burgenland kein rechtlicher Grund vor, ihn zu entlassen.
Die AK schritt ein und konnte schnell eine außergerichtliche Einigung mit dem bekannten Betrieb erzielen. Der im Krankenstand gekündigte Lehrling erhielt nun 6.205 Euro Entschädigung zugesprochen – ob er aber je wieder seine Stelle antritt, ist unklar.