Aufgeschreckt von lautem Geschrei und hämmernden Geräuschen schauten zwei Touristen am 18. Februar um kurz vor 21 Uhr durch den Spion in ihrer Unterkunft in der Krieau (Leopoldstadt). Was sich direkt vor ihrer Türe abspielte, wird sich wohl für immer ins Gedächtnis der Rumänen eingeprägt haben: Wie von Sinnen prügelte der 20-jährige Nurullah A. gerade auf seine Freundin Doris Z. (47) ein, sie versuchte über den Gang zu entkommen, doch er stürzte sich brüllend auf sein Opfer, zerrte die zweifache Mutter zurück in die Wohnung und hämmerte ihren Kopf gegen den Boden.
Als die alarmierten Einsatzkräfte nach wenigen Minuten eintrafen, war die Frau bereits nicht mehr zu retten – der Angreifer hatte ihr mit Fäustschlägen und Tritten das Gesicht zertrümmert, ließ sich blutverschmiert festnehmen. Vor den Beamten machte er ein erschütterndes Geständnis: "Sie ist tot und ich bin jetzt ein Mörder", so der Mindestsicherungsbezieher, der nie länger als ein paar Wochen gearbeitet hatte, eine Vielzahl an psychischen Problemen hat und seit einigen Jahren zudem schwer drogensüchtig war.
Er hatte seine Freundin bei einem seiner zahlreichen Aufenthalte in psychiatrischen Abteilungen in Wien kennengelernt. Man verabredete sich seither gelegentlich zum Sex und gemeinsamen Drogenkonsum. "Ich war im muslimischen Internat, meine Eltern sind sehr traditionell. Ich habe schon früh Probleme gehabt", gab der türkischstämmige Angeklagte am Montag vor Gericht an.
Tragisch: Am besagten Tag befand sich der Angeklagte auf Ausgang aus der Psychiatrie und hätte eigentlich bis 17 Uhr wieder in der Klinik sein müssen, doch es kam alles anders. "Leider ist jetzt eine Frau, die noch dazu eine Mutter ist, tot. Es war ein sinnloser Tod", so der Angeklagte, der meinte, sich an nichts Genaueres mehr erinnern zu können. Der Gutachter war anderer Meinung, hält den Mann zwar für sozial disruptiv und gefährlich. Trotz einer kombinierten Persönlichkeitsstörung sei er zum Tatzeitpunkt jedoch zurechnungsfähig gewesen. Die Drogen hätten lediglich "erheblich enthemmt", hieß es.
Verteidiger-Legende Rudi Mayer hoffte auf eine Einweisung in ein therapeutisches Zentrum ohne eine Verurteilung wegen Mordes. "Er gibt alles zu, aber kann es sich nicht erklären." Die Geschworenen entschieden schnell: schuldig, 15 Jahre Haft plus Einweisung in ein Zentrum, nicht rechtskräftig.