Ein 41-jähriger Mann hat sich am Landesgericht Feldkirch wegen eines schockierenden Vorfalls verantworten müssen: Im stark alkoholisierten Zustand soll er vor einer Frau onaniert und ihr dabei sogar zugewunken haben. Danach eskalierte die Situation weiter – bei der Festnahme leistete er Widerstand, in der Arrestzelle riss er zudem eine Klingel aus der Wand.
Die Staatsanwaltschaft sprach von einem Zustand voller Berauschung. Ein Gutachten ergab einen Alkoholwert von über drei Promille.
Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte geständig: "Ja, genau so war es, wie Sie es gesagt haben", sagte er. Gleichzeitig verwies er auf ein Alkoholproblem, eine Therapie lehnte er zunächst ab – "Das ist doch immer der gleiche Müll", so der 41-Jährige laut "Vorarlberg online".
Die Richterin stellte eine deutliche Suchtproblematik fest und drängte auf Bewährungshilfe sowie eine Therapie. Der Mann zeigte sich später zumindest für die Bewährungshilfe offen.
Das Urteil: 300 Tagessätze zu je vier Euro (insgesamt 1200 Euro), die Hälfte davon bedingt. Zusätzlich muss er Bewährungshilfe in Anspruch nehmen und eine Suchttherapie beginnen. Das Urteil ist rechtskräftig.