Kurioser Prozess

Betrug hinter Gittern? Häftling klagt Mithäftling an

Kurioser Prozess in Innsbruck: Ein Häftling zeigte seinen Mithäftling wegen mutmaßlichen Betrugs an. Am Ende stand trotz Verdachts ein Freispruch.
Newsdesk Heute
12.04.2026, 18:41
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Ein ungewöhnlicher Prozess hat am Landesgericht Innsbruck für Aufsehen gesorgt: Zwei Häftlinge standen sich vor Gericht gegenüber – wegen mutmaßlichen Betrugs.

Dass Insassen einander anzeigen, ist eine Seltenheit. Meist geht es dabei um Vorfälle innerhalb von Zellen. In diesem Fall musste sich Richter Michael Böhler jedoch mit dem Vorwurf des betrügerischen Datenmissbrauchs befassen. Beide Beteiligten sind der Justiz bestens bekannt und sitzen weiterhin in Haft. Entsprechend hoch waren die Sicherheitsvorkehrungen: Vier Justizwachebeamte begleiteten das Aufeinandertreffen – insgesamt kamen die beiden Männer auf 23 Vorstrafen, berichtet die "Tiroler Tageszeitung".

Hunderte Euro verschwanden

Ausgangspunkt des Falls waren zunächst unerklärliche Abbuchungen vom Konto eines Häftlings aus dem Unterland. In früheren Zeiten hatten die beiden gemeinsam viel Zeit mit Computerspielen verbracht. Dafür hatte der spätere Geschädigte dem heute 32-jährigen Angeklagten auch Zugang zu seinem Online-Konto gewährt, um Spielinhalte zu kaufen. Nach seiner Verhaftung im Juni verlor er jedoch den Zugriff – trotzdem verschwanden weiterhin Geldbeträge.

Bis zur Auflösung des Kontos fehlten schließlich 793,19 Euro. Laut polizeilichen Ermittlungen wurde das Geld unter anderem für weitere Spiele verwendet, aber auch für den Kauf einer chinesischen Lampe und von Comic-Bildern. Für den Geschädigten kam als Täter nur sein Mithäftling infrage.

Zugangsdaten weitergegeben

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Er gab an, selbst unter Druck gestanden zu haben und sprach von Drohungen gegen sich und seine Lebensgefährtin. Deshalb habe er dem Geschädigten sogar freiwillig 450 Euro überwiesen. "Ich wusste ja gar nicht, dass du verhaftet worden bist. Ich täte so etwas doch nie tun und schon gar keine chinesischen Lampen bestellen!", erklärte er vor Gericht.

Im Laufe der Verhandlung kamen jedoch Zweifel auf. Auf Nachfrage von Richter Böhler räumte der Geschädigte ein, nicht ausschließen zu können, die Zugangsdaten auch anderen Personen gegeben zu haben.

Am Ende sprach der Richter den Angeklagten frei. "Ihre Täterschaft ist schon naheliegend. Jedoch auch andere Personen hatten wohl einen Zugang zu den Kontodaten. Für einen Schuldspruch muss ich aber zu 99 Prozent von ihrer Schuld überzeugt sein, das ist hier aber nun nicht mehr der Fall", so Böhler in seiner Begründung.

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