Sie entkam gerade noch

Mit Post verschickt – so geht es Katze "Shana" jetzt

Ein dramatischer Fall von Tierquälerei wurde am 2. April am Wiener Landl verhandelt. Ein junger Mann soll seine Katze per Post versendet haben.
Jana Stanek
03.04.2026, 05:30
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"Unnötige Qualen" soll ein 20-jähriger Thailänder seiner Katze im April letzten Jahres zugefügt haben. Er soll seine Britisch-Kurzhaar-Katze "Shana" in ein Packerl gesteckt und mit der Post nach Deutschland geschickt haben. Auf der Anklagebank im Wiener Landesgericht bestritt er knapp ein Jahr später alles.

Chaos im Paketzentrum

Als im Paketzentrum Hagenbrunn (NÖ) plötzlich eine verwirrte, graue Katze umherlief, herrschte helle Aufregung. Um das verschreckte Tier einzufangen, mussten mehrere Mitarbeitende der Post zusammenhelfen. "Wir haben sie lange nicht gefunden", erklärte ein Zeuge, der in der Sendungssicherheit der Post arbeitet, vor Gericht. Derzeit ist Shana wohlauf und wird in einem Tierheim gut behütet. Zu ihrem Besitzer kommt sie vorerst jedenfalls nicht zurück. Dieser bestreitet vehement, etwas mit dem Vorfall zu tun zu haben.

Angeklagter beschuldigt Postler

Eigentlich hätte sich in dem mit Klebeband zugeschnürten Packerl eine Gitarre befinden müssen, die der Angeklagte nach Deutschland zurücksenden wollte. "Ich würde nie meine Katze verschicken", beteuerte er. Wie Shana in das Paket gekommen ist, kann er sich nur folgendermaßen erklären: "Die Post hat sie entführt." Warum, weiß er selbst jedoch nicht. "Vielleicht war der Postler genervt, weil ich zu viele Pakete bestellt habe", mutmaßte er.

"Der Paketbote hätte doch spüren müssen, dass sich da eine Katze drinnen bewegt", zeigte sich der Angeklagte fassungslos. Ein Mitarbeiter der Post erklärte im Zeugenstand: "Ich habe den Kollegen, der das Paket abgeholt hat, angerufen – er hat nichts bemerkt."

Urteil noch nicht rechtskräftig

Obwohl sich der 20-Jährige vor Gericht um Kopf und Kragen redete, kam es schließlich zu einem Schuldspruch: sechs Monate bedingt. Sichtlich erleichtert, dass die Vorstrafe bei Wohlverhalten nicht im Strafregister aufscheint, verließ der Angeklagte den Saal. Ob er Einspruch erhebt, wolle er sich binnen der dreitägigen Frist noch überlegen. Das Urteil ist dementsprechend nicht rechtskräftig.

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