"Ich muss einen Christen töten, um ins Paradies zu kommen, und wenn ich keinen Christen finde, töte ich dich!" Mit dieser Drohung gegen einen Mithäftling muss sich jener 15-Jährige jetzt vor Gericht verantworten, der bereits im Vorjahr ein Blutbad am Wiener Westbahnhof geplant haben soll.
Die Anklage wiegt schwer: Die Staatsanwaltschaft wirft ihm erneut die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung vor. Dazu kommen Vorwürfe der raschen Wieder-Radikalisierung, der Konsum einschlägiger Inhalte, versuchte Waffenbeschaffung trotz Verbots sowie massive Drohungen gegen einen Mithäftling. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der Prozess startete am 24. März mit massiven Sicherheitsvorkehrungen. Maskierte Beamte führten den schmächtigen Teenager in den Saal. Sein Erscheinungsbild fiel sofort auf – zerzauste Haare, hochgekrempelte Hose im Salafisten-Style – das Gesicht von einem Sportunfall in der Haft zerschunden.
Auch belastendes Material auf seinem Handy wird thematisiert. "Das waren nur bisschen IS Videos. Ich dachte, wenn ich IS Videos suche, dann provoziere ich Verfassungsschutz, aber ich habe es nicht weitergeleitet", versucht er mit abgehakter Sprechweise zu relativieren. Vor Gericht gab er sich teils trotzig, teils ausweichend. Zu einem angeklagten Waffen-Einkauf im Army-Shop sagte er: "Dann hab ich nur Militärhandschuhe gekauft zum Rollerfahren, wenn es schneit und auch weil es gut ausschaut."
Als der Richter nachhakte, warum er trotz Beobachtung durch den Staatsschutz überhaupt dorthin ging, lieferte der 15-Jährige erklärte er erneut: "Ich wollte die vom Staatsschutz provozieren." Dass das nicht besonders gescheit war, sah er in einem lichten Moment auch ein.
Seine Verteidigerin Anna Mair bestritt die Drohungen vehement. Ein Mithäftling habe ihn schlagen wollen. Deshalb sagte der dann aus, weil er früher Christ war, habe der Angeklagte ihn bedroht. „In der Justizanstalt weiß jeder, warum er in Haft ist. Vielleicht hat mein Mandant provoziert. Aber diese Drohungen gab es nie." Es gilt die Unschuldsvermutung. Ein Urteil steht noch aus.