Nur wenige Monate nach seiner Verurteilung wegen Anschlagsplänen am Wiener Westbahnhof, wo er laut Staatsanwaltschat "ein Blutbad anrichten und möglichst viele Ungläubige töten wollte", muss sich ein unbelehrbarer 15-Jähriger jetzt erneut vor Gericht verantworten.
Am Dienstag beginnt am Wiener Landesgericht die nächste Hauptverhandlung für den schmächtigen Burschen mit dem Oberlippenbärtchen, aber offenbar einer verfestigten, radikalen Gesinnung. Der Jugendliche war im Juli 2025 bereits verurteilt worden, kam aber nach Verbüßung eines Teils seiner Strafe im Oktober wieder frei.
Zwar hatte der Bursche Besserung gelobt, Deradikalisierungs-Kurse bekommen. Dennoch schlug der Staatsschutz nach wenigen Wochen in Freiheit erneut Alarm, schnappte sich den 15-Jährigen schließlich vor einem Waffengeschäft.
Seit Ende November sitzt der Terror-Teenie erneut in Untersuchungshaft. Und die erneute Anklage wegen Terrorverdachts wiegt wieder schwer: Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem wieder die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung vor. Laut Ermittlern soll sich der Teenager in Freiheit sofort weiter radikalisiert und für den IS betätigt haben.
Am 19. November des Vorjahres habe er ein Kampfmesser kaufen wollen. Weil gegen ihn ein Waffenverbot vorliegt, schickte er laut Anklage seinen 18-jährigen Cousin vor. Einen Tag später soll er versucht haben, neben einem Teleskop-Schlagstock und Quarzhandschuhen sogar eine Faustfeuerwaffe zu erwerben. Das Ausstellungsstück, das es ihm besonders angetan hatte, war laut dem Geschäft jedoch "nicht verkäuflich".
Cobra-Beamte durchsuchten zum zweiten Mal die Wohnung der Eltern in Wien-Hernals, stellten das Handy des Burschen sicher. Darauf sollen sich einschlägige Propaganda-Inhalte befunden haben, sogar von gezielten Online-Recherchen zu Waffen und explosiven Mitteln ist die Rede.
Seine Anwältin Anna Mair wird versuchen, den Burschen bestmöglich zu verteidigen. Für ihn steht viel auf dem Spiel: Neben der neuen Anklage droht ihm auch der Widerruf der bedingt nachgesehenen Haft aus dem ersten Urteil. Die Unschuldsvermutung gilt.