Isabella S. hatte vor einigen Jahren einen Unfall, bei dem sie einen Sprunggelenksbruch am Fuß erlitt. Mittlerweile ist sie in Berufsunfähigkeitspension, da sie noch unter den Folgen des Unfalls leidet. Da sich drei ihrer Ärzte im 8. Bezirk befinden und aufgrund ihrer Einschränkungen suchte sie nach einer barrierefreien Wohnung in der Josefstadt.
Schließlich stieß sie auf "willhaben" auf eine geeignete Ein-Zimmer-Wohnung in der Strozzigasse: "Diese wurde als Dachgeschoß-Loft wunderschön präsentiert, als Zustand wurde neuwertig angegeben", meint Isabella S. Angemietet werden sollte die 58 Quadratmeter große Wohnung um rund 1.000 Euro samt Ausstattung – also sämtliche elektronischen Geräte.
Im August 2023 fand die Besichtigung statt, die Wohnung war stark nachgefragt. Isabella S. entschied sich daher, zuzuschlagen: "Am 31. August habe ich den Vertrag mit Mietbeginn 1. Oktober von der Gebäudeverwaltung erhalten. Diese Urkunde spiegelte exakt das Besprochene und das Vereinbarte wieder. Ich habe daher einen Tag später unterzeichnet."
Bei einem Wohnungsrundgang hatte Isabella S. Beanstandungen in ein Übernahmeprotokoll aufnehmen lassen – so sollten etwa die (fehlenden) Wartungshefte für sämtliche Geräte noch übergeben werden. Laut der Wienerin wurde zudem vereinbart, dass die kaputten Außenjalousien repariert, eine Klimaanlage sowie ein Dunstabzug beim Herd eingebaut werden, und das Fensterglas im Bad Öffnungen erhalten soll, damit durchgelüftet werden kann.
Nach der Übergabe stellte Isabella S. allerdings mehrere Mängel fest: "Sämtliche Geräte wie Waschmaschine, Geschirrspüler usw. sind desolat. Weiters tropft es aus einem Abflussrohr im Bad, und das Wasserabsperrventil ist seit Jahren defekt, daher kann auch keine Ablesung erfolgen", erklärt Isabella S.
Wie sich bei Überprüfungen der Geräte durch Servicetechniker herausstellte, soll etwa eine Reparatur des Kühlschranks nicht möglich sein, und der Weiterbetrieb der Waschmaschine könnte Folgeschäden verursachen. Der Geschirrspüler musste vom Strom genommen werden, da er undicht ist, und ein Wasserschaden entstehen könnte. Alle Geräte stammen etwa aus dem Jahr 2005.
Da sämtliche Geräte nicht funktionsfähig sind, forderte die Wienerin vom Vermieter Reparaturen bzw. neue Geräte. Sie selbst darf die bestehenden Geräte nicht entfernen: "Ich möchte, dass die Geräte getauscht werden und die Wohnung in einem neuwertigen Zustand ist – so wie es im 'Willhaben'-Inserat steht." Zudem seien zugesagte Arbeiten wie die Installation einer Klimaanlage nicht durchgeführt worden.
Ohne Klimaanlage und funktionierende Jalousien seien im Sommer laut Messungen von Isabella S. bis zu 35,6 Grad Celsius im Wohnraum erreicht worden. Durchschnittlich hätten die Temperaturen im Juli und August 2024 bei über 32 Grad gelegen. Sie sieht darin eine massive Beeinträchtigung der Wohnqualität.
Im Oktober 2024 reichte Isabella S. mit Hilfe von Rechtsanwalt Stefan Lichtenegger Klage gegen den Eigentümer beim Bezirksgericht Josefstadt ein. Die Wohnung sei im derzeitigen Zustand nicht bewohnbar, trotzdem zahle sie laufend die Miete. In der Klagssumme von rund 10.000 Euro sind über 3.000 Euro Mietzinsminderung enthalten. Die restlichen 7.000 Euro verlangt die Wienerin für die Herstellung des vertraglich zugesagten Zustands.
"Im Hinblick auf die Beschreibung des Objekts wurde das Wort 'neuwertig' verwendet. Laut der Plattform 'Willhaben' ist darunter zu verstehen, dass der Gegenstand wenig benutzt wurde, jedoch in einwandfreiem Zustand (ohne Gebrauchsspuren) ist. Abgesehen, dass dies nach meiner Information auf das Objekt nicht zutrifft, befinden sich in diesem Elektrogegenstände, welche teilweise bei Einzug bereits irreparabel kaputt waren. Dieser Umstand lässt sich meines Erachtens mit der Anpreisung des Objekts nicht in Einklang bringen", erklärt Lichtenegger auf "Heute"-Anfrage.
Die Gegenseite würde wiederum die Verbindlichkeit der Annonce bestreiten: "Darüber hinaus nimmt sie den Standpunkt ein, dass Zusagen entweder nicht oder nicht im entsprechenden Umfang oder nicht in wirksamer Vertretung des Eigentümers erfolgt wären sowie, dass diese allfällig durch den Abschluss des Mietvertrages unwirksam wären", so der Rechtsanwalt.
Laut der Anwälte des Vermieters seien die Differenzen zwischen den Parteien mittlerweile so groß, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses kaum sinnvoll erscheine. Mehrere außergerichtliche Lösungen wurden daher diskutiert, darunter auch eine pauschale Abgeltung. Zu einer Einigung kam es jedoch nicht. Der Fall liegt nun am Bezirksgericht Josefstadt, drei Sachverständigen-Gutachten wurden in Auftrag gegeben. Die nächste Verhandlung findet am 17. Juni statt.