IS-Propaganda und Hakenkreuze

"War ein Spaß" – Terror-Bubi zeigte Hinrichtungsvideos

In einer Grazer Schule fiel ein 14-Jähriger über Monate hinweg mit IS- und Nazi-Propaganda auf. Nun fasste er zwölf Monate bedingte Haft aus.
Newsdesk Heute
28.01.2026, 13:35
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Hakenkreuze, Hinrichtungsvideos und Hitlergrüße: Mit all diesen Taten soll ein damals 14-jähriger Iraker an einer Grazer Schule aufgefallen sein. Nun muss er sich wegen Verbrechen der terroristischen Vereinigung, der kriminellen Organisation und nationalsozialistischer Wiederbetätigung am Grazer Straflandesgericht verantworten.

Laut der Anklage soll sich der heute 16-Jährige besonders für den Islamischen Staat (IS) begeistert haben. Des Öfteren soll er Mitschülern Hinrichtungsvideos gezeigt haben. In eine Aufnahme soll er auch die Köpfe seiner Lehrer hineinkopiert haben. Am Tag des Amoklaufs in Graz postete er ein Foto, welches ihn als Jihadisten gekleidet zeigte. Einer Lehrerin, in die er sich verliebt hatte, soll er "Du bist Plan A. Plan B ist der Jihad." geschrieben haben.

Angeklagter geständig

Aber nicht nur für den islamischen Terror schien sich der junge Iraker begeistert zu haben. Rund dreimal wöchentlich soll er seinen Mitschülern den Hitlergruß gezeigt haben. Zudem soll er mehrere Hakenkreuze in Schulhefte und an die Tafel in der Klasse gemalt haben.

Vor Gericht zeigte sich der Jugendliche geständig, berichtet die "Kleine Zeitung". Er würde sein Verhalten bereuen. Mittlerweile hätte er die Schule gewechselt und würde gute Noten schreiben. Laut eigener Aussage habe sich der Angeklagte geändert. Seine Aktionen von damals bezeichnete er als "einen dummen Spaß".

Jugendlicher wollte "witzig wirken"

Der Iraker gab an, dass er kein Außenseiter mehr sein wollte. Den Hitlergruß habe er gezeigt, um "witzig zu wirken", mit den Hinrichtungsvideos wollte er beweisen, dass er diese anschauen könne, ohne kotzen zu müssen. Der 16-Jährige beteuerte, dass er weder den IS noch Hitler mögen würde.

Die Richterin wollte diese Rechtfertigung aber nicht so stehen lassen. Besonders den Kommentar mit "dem dummen Spaß" ließ sie nicht gelten. "Jedes Kindergartenkind weiß, dass das kein Spaß ist."

16-Jähriger verurteilt

Der Anwalt des Jugendlichen versuchte in der Verhandlung, das Bild von einem rebellierenden Teenager zu zeichnen. Der Bursch habe sich lediglich gegen seinen Vater auflehnen wollen. Dieser habe im Irak als Polizist gegen den IS gekämpft. Sein Mandant sei "kein Terrorist", so der Verteidiger.

Seitens der Staatsanwaltschaft gab man zu bedenken, dass Radikalisierung schrittweise geschehe und ein rechtzeitiges Einschreiten des Rechtsstaates notwendig sei, auch wenn es sich in dem Fall vielleicht um "Provokation und die Suche nach Aufmerksamkeit" gehandelt haben sollte.

Am Mittwochnachmittag fällten die Geschworenen dann das Urteil über den Jugendlichen. Der 16-Jährige erhielt eine bedingte Haftstrafe von zwölf Monaten. Zudem muss er eine Bewährungshilfe absolvieren und die KZ-Gedenkstätte Mauthausen besuchen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 28.01.2026, 15:34, 28.01.2026, 13:35
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