86-Jähriger im Visier

Bewegender Prozess um Mordversuch – Strafe überrascht

Demenz, Parkinson, Krebs, ans Bett gefesselt: Ein 86-jähriger Salzburger hatte keine Kraft mehr. Jetzt saß er wegen Mordversuchs vor Gericht.
Newsdesk Heute
11.03.2026, 08:34
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Der Prozess, der am Dienstag in Salzburg vor einem Geschworenengericht verhandelt wurde, könnte tragischer kaum sein. Selbst die anklagende Staatsanwaltschaft spricht von einem "sehr, sehr traurigen Fall", so die "Salzburger Nachrichten". Der Vorwurf: versuchter Mord.

Die Geschichte handelt von einem 86-Jährigen und seiner gleichaltrigen Ehefrau. Diese war mittlerweile seit Jahren ans Bett gefesselt, auf eine 24-Stunden-Pflege angewiesen, schwer erkrankt an Demenz und Parkinson.

Ihr Gatte selbst leidet an Krebs, war nach Jahren der Pflege am Ende seiner Kräfte und depressiv. Als es nicht mehr ging, entschied er sich, nach 63 Ehejahren mit seiner Gattin friedlich einschlafen zu wollen.

Suizidgedanken? Es gibt Hilfe.

Wenn du unter Suizidgedanken, Depressionen oder anderen Ausnahmesituationen leidest, bietet die Telefonseelsorge unter der Nummer 142 von 0-24 Uhr kostenlos und anonym schnelle Unterstützung.

Weitere Ansprechstellen für Betroffene:

Kriseninterventionszentrum Wien: 01/40 69 595
Rat auf Draht: 147
Weisser Ring - Verbrechensopferhilfe: 0800 / 112 112

"Gute-Nacht-Trunk"

Er zerstampfte 28 rezeptfreie Schlaftabletten und mischte sie mit Saft. "Hier habe ich einen Gute-Nacht-Trunk für uns", sagte er seiner Frau, ehe er ihr und sich selbst zu trinken gab. Am nächsten Morgen schlug die rumänische 24-Stunden-Pflege Alarm, beide überlebten die "potenziell tödliche Dosis".

Auf der Anklagebank Platz nehmen musste daraufhin auch die 59-jährige Haushaltshilfe. Sie soll die Schlaftabletten besorgt haben. Offiziell sei sie nicht in den Tatplan eingeweiht gewesen, allerdings gestand sie später ein, ihr sei doch klar gewesen, was der Plan sei.

Psychischer Ausnahmezustand

Die Verteidigung des 86-Jährigen erklärte, er habe vorrangig sich selbst töten und seine Gattin nicht alleine zurücklassen wollen. Zu jenem Zeitpunkt habe er sich aber in einem psychischen Ausnahmezustand befunden. Der Angeklagte selbst erzählte, seine Gattin habe schon "selbst mehrfach gesagt, dass sie nicht mehr mag, dass sie sterben will".

Sehr leid tue ihm die Zweitangeklagte Haushaltshilfe. "Sie hat mir geholfen und jetzt hängt sie in dem Ganzen drinnen." Seit August sitzt sie in U-Haft, so die SN.

Drei und viereinhalb Jahre Haft

Beiden wurden anklagekonform schuldig gesprochen, das Gericht machte aber stark von der "Außerordentlichen Strafmilderung bei Überwiegen der Milderungsgründe" Gebrauch. Der 86-Jährige erhielt als Hauptangeklagter drei Jahre bedingte Haft, die 59-Jährige viereinhalb Jahre, davon eineinhalb Jahre unbedingt.

Der Staatsanwaltschaft sind die Urteile zu gering, sie meldete deshalb Berufung an. Auch die Verteidigung der Haushaltshilfe protestierte gegen das Urteil. Es ist deshalb noch nicht rechtskräftig, die Unschuldsvermutung gilt weiterhin.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 11.03.2026, 08:37, 11.03.2026, 08:34
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