Der Konflikt rund um die drei Nonnen aus dem früheren Kloster Goldenstein in Elsbethen (Flachgau) beschäftigt nun auch die Justiz. Am Montag kommt es erstmals zu einem Prozess: Die drei Ordensfrauen und ihre Sprecherin klagen einen ehemaligen Helfer.
Laut ihrer Anwältin Maria Windhager soll der Mann den Instagram-Auftritt der Nonnen für eigene Zwecke genutzt haben. Konkret geht es um Beiträge, in denen ein Mineralwasser eines Bekannten beworben worden sein soll. Außerdem soll der Beklagte einen Verein gegründet haben, der offiziell der Unterstützung der Schwestern dienen sollte. Der Verdacht: Die dabei gesammelten Spenden seien nicht für diesen Zweck verwendet worden.
Die drei Nonnen sorgen seit Monaten für Schlagzeilen. Hintergrund ist ein Konflikt mit ihrem Vorgesetzten, nachdem sie gegen dessen Willen aus einem Seniorenheim wieder in das frühere Kloster zurückgekehrt waren. Große Aufmerksamkeit bekam ihr Fall auch durch einen Instagram-Kanal mit rund 300.000 Followern.
Dieser Account wurde laut Sachverhaltsdarstellung von dem nun Beklagten eingerichtet – nach Angaben der Anwältin aus eigenem Antrieb. Die Zusammenarbeit mit den Nonnen habe zunächst problemlos funktioniert, heißt es. Nach wenigen Wochen habe der Mann jedoch begonnen, eigenständig Medientermine zu organisieren und über die Seite Produkte zu bewerben. Dazu habe auch ein Mineralwasser in Dosen gehört, das von einem Bekannten des Mannes stammt.
Später distanzierten sich die Nonnen öffentlich von dem Helfer und dem Instagram-Kanal. Dennoch gründete der Mann laut Klage gemeinsam mit dem Unternehmer des Mineralwassers einen Verein mit Sitz in der Stadt Salzburg. Offiziell sollte dieser Verein die Nonnen sowie Ordensleute in Not unterstützen.
Der Unternehmer ist mittlerweile aus dem Verein ausgeschieden. Laut Anwältin Windhager besteht dennoch der Verdacht, dass es bei der Vereinsgründung vor allem darum gegangen sein könnte, Spenden zu sammeln, die nicht zweckentsprechend eingesetzt wurden. Der Streitwert in der Klage beträgt 21.000 Euro.
Der Mann weist die Vorwürfe zurück. Er bestätigt zwar, den Instagram-Account eingerichtet und betreut zu haben, dies sei jedoch mit Wissen und Zustimmung der Nonnen erfolgt. Ziel sei gewesen, Spenden für ihren Lebensunterhalt, ihre Pflege sowie mögliche Rechtskosten zu sammeln.
Auch Beiträge über Produkte – etwa das erwähnte Mineralwasser – hätten laut seiner Darstellung ausschließlich diesem Zweck gedient. Das Getränk sei direkt vom Produzenten an die Schwestern geliefert worden.
Der Beklagte bestreitet zudem, selbst Spenden verwaltet oder zweckwidrig verwendet zu haben. Das Spendenkonto sei nicht von ihm geführt worden, sondern von der Sprecherin der Nonnen, die alleinigen Zugriff darauf gehabt habe. Auch die Vereinsgründung sei aus seiner Sicht Teil der Bemühungen gewesen, Unterstützung für die Ordensfrauen zu organisieren. Seine Aktivitäten hätten ausschließlich dazu gedient, den Schwestern zu helfen.