Empört meldet sich Margarete G. bei "Heute". "Warum soll ich für einen Toten zahlen? Der hat nichts mehr davon!"
Worüber regt sich die 83-Jährige so sehr auf? G. (voller Name der Redaktion bekannt) bezieht zwei Pensionen: Eine eigene Alterspension und eine Witwenpension, "für beide bezahle ich eine Abgabe an die Krankenkasse – das verstehe ich nicht." Insgesamt sind es monatlich mehr als 160 Euro, die ihr die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) von den Pensionen abzieht. Die Abgabe für die Witwenpension ist sogar fast doppelt so hoch, wie die für die eigene Pension.
"Was soll das?", fragt die in Baden (NÖ) lebende Frau, "mein Mann kann nicht mehr zum Arzt gehen." Sorgen macht sie sich, weil die ÖGK ein gewaltiges Sparprogramm angekündigt hat – man erwarte ein Defizit in der Höhe von 900 Millionen Euro. "Wenn sie die Gebühren erhöhen, wird es ja noch schlimmer für mich", sagt G.
Margarete G. und ihr Mann haben ein Leben lang ins System eingezahlt, erzählt sie "Heute", "Wir haben immer nur gearbeitet, gearbeitet, gearbeitet. Dabei haben wir nie Soziales in Anspruch genommen." Gewohnt habe die Familie zu Beginn noch in einer kleinen Zimmer-Küche-Kabinett-Wohnung in Wien. Auch die Mutter wohnte mit in der Mini-Immobilie. Diese habe sich um den Sohn gekümmert, das Paar hat gearbeitet.
"Wir waren damals richtig arm", sagt G. zu "Heute". Aber auch später, als die Einkommen immer besser wurden, habe die Familie alles gespart, irgendwann ging sich sogar ein kleines Haus in Niederösterreich aus.
Doch jetzt versteht die Wahl-Niederösterreicherin die Welt nicht mehr, "warum soll ich für einen Toten bezahlen?"
Ein ÖGK-Insider erklärt "Heute", warum sie bezahlen muss: Für JEDES Einkommen sind (normalerweise) Steuer und – bis zur Höchstbemessungsgrundlage – Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Frau G. bekommt zwei Pensionen ausbezahlt und muss deswegen auch zweimal an die Gesundheitskasse Abgaben bezahlen. Das heißt: "Sie bezahlt nicht für einen Verstorbenen ein, sondern für sich selbst – damit sie die Leistungen weiter in Anspruch nehmen kann."
Wobei auch der Experte zugibt: "Die Optik ist nicht gerade toll."
Später erhielten wir auch einen Kommentar aus der Pensionsversicherungsanstalt: ". Es ist korrekt, dass laut den gesetzlichen Vorgaben von jeder Pension ein Beitrag zur österreichischen Krankenversicherung abgezogen wird, ausgenommen sind nur Waisenpensionen."