Zunehmend mehr Menschen haben ihre Wohnung nach eigener Einschätzung im vergangenen Jahr aus Geldmangel nicht ausreichend heizen können. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und die von der Teuerung besonders betroffenen Bürger rasch und unkompliziert zu entlasten, zahlen mehrere Bundesländer einen sogenannten "Heizkostenzuschuss" aus.
Oft wird dieser automatisch aufs Konto überwiesen, manchmal ist es jedoch auch notwendig, sich dafür zu registrieren. In Niederösterreich und Kärnten läuft in der kommenden Woche die Frist dafür aus. Wer trödelt und sie verstreichen lässt, muss möglicherweise auf einen Bonus in der Höhe von bis zu 225 Euro verzichten.
So hat die nö. Landesregierung im Vorjahr für sozial Bedürftige einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 150 Euro verabschiedet. In einigen Fällen sind sogar nochmals 75 Euro zusätzlich möglich (Sonderförderung).
Anspruch darauf haben alle Personen, die seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet haben, und zudem durch ihr Einkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz nach dem ASVG liegen. Sozialhilfeempfänger erhalten den Betrag antragslos überwiesen.
Alle anderen sollten bis kommenden Sonntag, 31. März, den Antrag bei der Hauptwohnsitzgemeinde einbringen.
Auch in Oberösterreich hilft das Land: Es zahlt einen Heizkostenzuschuss von 200 Euro aus. Für die Bezieher gilt die Einkommensgrenze des Jahresbruttoeinkommens 2022: Bei Ein-Personen-Haushalten sind es 17.700 Euro, in Mehr-Personen-Haushalten 25.000 Euro.
Die Anträge auf einen Zuschuss können ebenfalls bis 31. März online eingebracht werden.
In Kärnten werden auch heuer wieder ein "großer" und ein "kleiner" Heizzuschuss in Höhe von 180 bzw. 110 Euro gewährt.
Für den großen Heizzuschuss beläuft sich die Einkommensgrenze für Alleinstehende bzw. Alleinerziehende auf 1.160 Euro netto, für Paare bzw. Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen auf 1.680 Euro netto.
Beim kleinen Heizzuschuss liegt die Einkommensgrenze für Alleinstehende bei 1.360 Euro, für Paare bzw. Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen bei 1.880 Euro. Für jede weitere Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt, wird ein Zuschlag von 310 Euro bei den Einkommensgrenzen berücksichtigt.
Zusätzlich zum Heizzuschuss wird von Landesseite auch der Energiebonus 2023/2024 in Höhe von 100 Euro gewährt.
Anträge können nur noch bis 29. März ausschließlich persönlich beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bzw. Magistrat eingebracht werden. Die Antragsprüfung erfolgt direkt vor Ort seitens der Gemeinde.
Keinen Heizkostenzuschuss (hier lief die Frist bereits vor einem Monat aus), dafür eine Schulbeihilfe in der Höhe von 300 Euro können Studenten und Schüler von der Arbeiterkammer (AK) Steiermark einfordern. Diese wird pro Studienjahr bzw. Schuljahr ausgezahlt.
AK-Mitglieder und deren Kinder können – sofern sie auch die Schülerbeihilfe beantragt haben bzw. beziehen – je nach Schulstufe um die Einmalzahlung ansuchen. Ab der 10. Schulstufe muss laut AK zunächst der Antrag für die staatliche Schülerbeihilfe gestellt werden.