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Blutiges Silvester – Pyrotechnik-Verband warnt

Nach vermehrten Böller-Unfällen zu Silvester warnt nun der Verband der österreichischen Pyrotechnik vor illegalen Produkten und Anbietern.

Heute Redaktion
Zahlreiche Böllerunfälle gab es zu Silvester. Teilweise endeten sie tödlich.
Zahlreiche Böllerunfälle gab es zu Silvester. Teilweise endeten sie tödlich.
DPA (Symbolbild)

In Österreich kam es rund um Silvester zu mehreren Böller-Unfällen, bei denen schwere Verletzungen die Folge waren. Einige endeten sogar tödlich. Der Verband der österreichischen Pyrotechnik warnt nun vor dem Kauf gefährlicher Pyrotechnik von illegalen Anbietern. "Illegale Böller sind keine harmlosen Feuerwerke!", so Hans Matthias Liebenwein, Obmann des Verbandes der österreichischen Pyrotechnik. Er weist auf die massiven Unterschiede zwischen gefährlichen Produkten und farbenprächtigen Feuerwerken hin.

Gefahr durch illegale Produkte

Professionell durchgeführte Feuerwerke in Gemeinden oder bei Events müssen bei der Behörde angemeldet und dürfen nur von geprüften Fachkräften betreut und gezündet werden. Leider bestellen Privatpersonen häufig günstige illegale Produkte im Internet, die dann verbotenerweise mittels Paketdienst versendet werden. Viele dieser Artikel weisen jedoch zu hohe Pulvermengen auf oder explodieren zu früh. Die Gefahr bei der Handhabung mit derartigen Produkten ist somit schwer einzuschätzen - die Folgen nach Unfälle meist sehr tragisch.

Kugelbombe aus Tschechien

Die Kugelbombe, bei der ein 18-jähriger Niederösterreicher sein Leben lassen musste, wurde laut Angaben illegal in Tschechien gekauft. Bis Mitte Dezember 2022 wurden bereits 1.720 Feuerwerkskörper sichergestellt und vom Zollamt beschlagnahmt. Bei Kontrollen müssen Besitzer entsprechende Fachkenntnis oder die notwendigen Bewilligungen, je nach Kategorisierung des Artikels, nachweisen. Die Strafdrohung liegt je nach Delikt bei einer Geldstrafe im Rahmen bis zu 10.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Wochen.

Erlaubte Artikel

Laut Hans Matthias Liebenweinmüsse man klar zwischen Endverbraucher-Feuerwerkskörpern der Kategorien F1 und F2 und höheren, bewilligungspflichtigen Kategorien F 3 und F4 unterscheiden. In Österreich sind CE-geprüfte Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 mit einer maximalen Lautstärke von 120 dB(A) im freien Verkauf erlaubt.

Liebenwein plädiert auf Eigenverantwortung

Auch beim Umgang mit legalen Feuerwerkskörpern ist Vorsicht geboten. In jedem Fall kommt es bei der Vermeidung von Gefahren und Unfällen auf einen verantwortungsvollen Umgang mit den Produkten an. "Wenn dann auch berichtet wird, dass sich jemand einen Kracher in den Mund steckt oder diesen von seinem Hinterteil abschießt, kann man nicht unsere Branche dafür verantwortlich machen. Das ist gefährlicher Unsinn und erschreckende Dummheit, gepaart mit Angeberei und Alkohol", äußert sich Liebenwein.

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