Oberösterreich

"Bodenabnützung" – Vermieter behielt 2.700€ Kaution ein

Wegen angeblicher übermäßiger Bodenabnützung behielt ein Vermieter die komplette Kaution ein. Doch der Belag war bereits 36 Jahre alt.

Leo Stempfl
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Der 36 Jahre alte Parkettboden war nach sieben Jahren Mietverhältnis angeblich übermäßig abgenutzt. (Symbolbild)
Der 36 Jahre alte Parkettboden war nach sieben Jahren Mietverhältnis angeblich übermäßig abgenutzt. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

"Fall Sie sich ungerecht behandelt fühlen, scheuen Sie nicht, unser Konsumentenschutz-Team zu kontaktieren. Es zahlt sich sicher aus", sagt Oberösterreichs AK-Präsident Andreas Stangl. Das zeigt leider auch wieder ein aktueller Fall.

Bei Beginn seines Mietverhältnisses im Jahr 2014 hatte Herr B. eine Kaution in Höhe von 2.700 Euro bei seinem gewerblichen Vermieter hinterlegt. Nachdem das Mietverhältnis Ende 2021 beendet wurde, forderte B. die Rückzahlung der Kaution ein, doch eine Antwort des Vermieters blieb einfach aus. Daraufhin wandte sich B. an den AK-Konsumentenschutz.

Auf dessen Interventionsschreiben antwortete der Vermieter lediglich, der Mieter hätte die Wohnung – insbesondere die Parkettböden – über die normale Abnutzung hinaus beschädigt. Einen etwaigen konkreten Schaden bezifferte er jedoch nicht.

Klagsandrohung

Da die Einrichtung aber offenbar aus dem Jahr 1985 stammte, hatte diese ohnehin, selbst bei gewöhnlicher Abnutzung, nur mehr einen geringen Restwert. Nach einer Klagsandrohung durch einen von der AK beauftragten Rechtsanwalt überwies der gewerbliche Vermieter schließlich den gesamten Kautionsbetrag zurück.

Nach herrschender Rechtsprechung ist ein etwaiger Rückforderungsanspruch des Vermieters aufgrund von Beschädigungen durch den Mieter nämlich zweifach beschränkt: Einerseits mit den tatsächlich notwendigen Reparaturkosten und andererseits mit dem Zeitwert. Das bedeutet, dass auch das Alter der beschädigten Gegenstände berücksichtigt werden muss. Mehr Infos dazu findet man auf der Website der Arbeiterkammer Oberösterreich.

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