Böller-Attacke

Böllerwurf auf Wiener Polizisten: Nachspiel vor Gericht

Ein 39-Jähriger soll in Wien zu Silvester Böller auf Passanten und Polizisten geworfen haben. Jetzt setzte es ein Urteil am Landl für die Explosion.
Wien Heute
10.02.2026, 19:32
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Das neue Jahr 2026 hat für einen 39-Jährigen in Wien hinter Gittern begonnen. Der Mann soll am Silvesterabend von der Marienbrücke (City) nahe dem Schwedenplatz Böller auf den Treppelweg am Donaukanal geworfen haben, wo sich mehrere Passanten aufhielten.

Böller flog auf Beamte

Als Polizisten auf ihn aufmerksam wurden, eskalierte die Situation. Laut Anklage zündete der Mann einen weiteren pyrotechnischen Gegenstand und warf ihn gezielt in Richtung der Beamten. Ein Polizist musste ausweichen. Die Einsatzkräfte zogen sich kurzfristig zurück, da unklar war, um welche Art von Böller es sich handelte. Kurz darauf wollten sie ein weiteres Zünden verhindern, nahmen den Mann fest. Der Afghane verbrachte den restlichen Jahreswechsel in einer Zelle.

"Macht kein vernünftiger Mensch"

Dienstag (10.2.) stand der 39-Jährige nun wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit und versuchter schwerer Körperverletzung vor Gericht. Der Umzugsunternehmer bekannte sich nicht schuldig. "Das macht kein vernünftiger Mensch, einen Böller anzünden und gegen Polizisten zu werfen". Bei einer Durchsuchung wurde allerdings Pyrotechnik bei ihm gefunden. Zwei unbekannte Männer hätten ihm die Böller zugesteckt, meinte er. "Nimmst du, Bruder", hätten sie gesagt. Er habe sie in die Jacke gesteckt, das sei sein Fehler gewesen.

"Habe kaum Kraft in den Beinen"

Zudem gab der Mann laut APA-Bericht an, an Krebs zu leiden und kaum Kraft in den Beinen zu haben. Als die Polizei neben ihm gestanden sei, sei ihm schwarz vor Augen geworden. Die Richterin hakte nach, zeigte sich jedoch skeptisch.

Explosion bei Treppelweg

Die Polizisten widersprachen dem Angeklagten im Zeugenstand. Sie seien sicher, den richtigen Mann beobachtet zu haben. Erst habe er den Böller Richtung Treppelweg geworfen, dann gezielt in Richtung der Beamten gezündet. "Man weiß nie, welche Böller das sind, wie stark es die zerreißt", erklärte eine Polizistin.

Acht Monate bedingte Haft

Das Urteil: acht Monate bedingt, Probezeit drei Jahre – nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Angeklagte war ohne Rechtsbeistand erschienen. Die Unschuldsvermutung gilt.

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