Ein besonders brutaler Hundeangriff beschäftigte jetzt den Obersten Gerichtshof (OGH). Eine Familie aus dem Raum Wels (OÖ) wollte bei einem Züchter einen Welpen kaufen. Doch die Besichtigung endete mit einer schweren Verletzung eines zehnjährigen Buben.
Die Mutterhündin stürzte sich plötzlich auf das Kind und biss ihm derart heftig in den Kopf, dass ein riesiges Stück Kopfhaut abgerissen wurde. Der Fall landete vor Gericht. Nun steht fest: Der Hundezüchter haftet für die Folgen der Attacke. Der OGH wies seine Revision zurück.
Wie aus der Entscheidung hervorgeht, hatte die Familie den Hundezuchtbetrieb besucht, um einen Welpen auszusuchen. Die jungen Hunde befanden sich auf einer Decke auf der Terrasse des Hauses, wie die "Presse" zuerst berichtete.
Der Züchter zeigte der Familie zunächst, wie man die Welpen richtig hochhebt und hält. Anschließend setzten sich der zehnjährige Bub und seine Schwester auf die Decke, um die kleinen Hunde zu streicheln. Während der Züchter ins Haus ging, um Getränke zu holen, kam es zur Katastrophe: Plötzlich lief die Mutterhündin aus dem Gebäude und attackierte den Buben.
Die Hündin biss dem Zehnjährigen so heftig in den Kopf, dass sie ihm einen rund zehn mal 20 Zentimeter großen Hautlappen abriss. Das Kind wurde durch die Attacke regelrecht skalpiert. Der Vater nahm seinen blutüberströmten Sohn sofort zu sich und versuchte, die schwere Wunde abzudecken.
Eine der Schwestern hob unterdessen das abgerissene, behaarte Stück Kopfhaut auf und legte es auf einen Tisch. Der Bub musste mit einem Rettungshubschrauber transportiert werden. Allein die Kosten für die Flugrettung beliefen sich auf 6.910,91 Euro.
Besonders brisant: Die Mutterhündin hatte bereits am Tag vor dem Angriff aggressiv reagiert. Dennoch befand sie sich zum Zeitpunkt der Welpenbesichtigung lediglich in einem unversperrten Zimmer. Der Züchter hatte sich nicht vergewissert, dass die Tür geschlossen war. So konnte das Tier ungehindert zu den Besuchern gelangen.
Laut OGH hätte dem Hundezüchter als Fachmann bekannt sein müssen, dass Mutterhündinnen ihre Welpen besonders stark beschützen. Fremde Personen dürften sich daher nicht ohne entsprechende Sicherheitsmaßnahmen in der Nähe der Jungtiere aufhalten, wenn die Mutterhündin Zugang zu ihnen bekommen könnte.
Nicht nur der Zehnjährige wurde durch die Attacke schwer verletzt. Auch seine Mutter und seine beiden Schwestern mussten den schrecklichen Angriff mitansehen. Die Familie machte deshalb neben den Verletzungsfolgen des Buben auch psychische Gesundheitsschäden geltend.
Die Vorinstanzen sprachen einer Schwester 3.000 Euro und der Mutter 6.000 Euro für erlittene Schockschäden zu. Auch die Kosten der Flugrettung wurden dem verletzten Kind zugesprochen. Der Hundezüchter versuchte, diese Entscheidungen vor dem Obersten Gerichtshof anzufechten.
Der OGH bestätigte jedoch die rechtliche Beurteilung der Vorinstanzen, so die "Presse". Ein Tierhalter haftet grundsätzlich für Schäden durch sein Tier, wenn er nicht nachweisen kann, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hat. Im konkreten Fall hätte der Züchter aufgrund der bereits zuvor gezeigten Aggressivität der Hündin und ihres Beschützerinstinkts besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen müssen.
Auch die Entschädigung für die psychischen Folgen bei den Angehörigen wurde vom Höchstgericht nicht beanstandet. Das großflächige Abreißen der Kopfhaut eines zehnjährigen Kindes sei in hohem Maße geeignet, bei anwesenden nahen Angehörigen einen Schockschaden auszulösen.
Insgesamt machten die fünf Familienmitglieder Geldforderungen von rund 101.415 Euro sowie die Feststellung der Haftung für mögliche künftige Schäden geltend. Allein für den verletzten Buben wurden 70.915,40 Euro gefordert. Mit der Entscheidung des OGH ist die Haftung des Hundezüchters dem Grunde nach bestätigt. Zudem muss er der Familie die Kosten des Revisionsverfahrens in Höhe von 3.561 Euro ersetzen.