Mordkommission ermittelt

Buben (13) hacken Kiosk-Besitzer Daumen mit Machete ab

In Dortmund (D) kam es zu einem brutalen Überfall auf einen Kiosk-Besitzer: Er wurde von zwei 13-Jährigen mit einer Machete attackiert.
Newsdesk Heute
02.12.2025, 13:04
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Nach einem brutalen Überfall auf einen Kiosk ermittelt jetzt die Mordkommission – verdächtigt werden ausgerechnet zwei Kinder im Alter von 13 Jahren. In der Nacht auf Samstag sollen die beiden schwer bewaffnet in das Geschäft gestürmt sein.

Ohne Vorwarnung hätten sie dem 37-jährigen Kioskinhaber Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Danach sollen die Angreifer mit einer Machete auf den Kopf des Mannes eingeschlagen haben.

Daumen abgetrennt

Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, habe der syrische Ladenbesitzer schützend die Hände hochgerissen – dabei sei ihm der Daumen der linken Hand abgetrennt worden. An der rechten Hand seien zudem Finger fast abgetrennt worden.

Die Gewalt soll damit nicht geendet haben: Laut Polizeiangaben erlitt das Opfer bei weiteren Angriffen schwere Verletzungen an der Brust und am Bein. Anschließend erbeuteten die Täter Bargeld und flüchteten.

Polizisten konnten die beiden mutmaßlichen Täter kurz darauf in einem leer stehenden Einfamilienhaus in der Nähe des Tatorts festnehmen. Machete, Pfefferspray und eine Pistole sowie die Beute wurden sichergestellt. Bei den Verdächtigen handelt es sich demnach um einen syrischen Schüler und einen Deutsch-Bulgaren.

Mann außer Lebensgefahr

Wegen der massiven Verletzungen, die auch tödlich hätten enden können, wurde die Mordkommission eingeschaltet. Der 37-Jährige ist laut Angaben außer Lebensgefahr. Bis auf den abgetrennten Daumen könnten die verletzten Finger voraussichtlich wieder angenäht werden. Ein Ärzteteam operierte den Mann mehrere Stunden.

Dem Jugendamt als "gefährlich" bekannt

Da die Tatverdächtigen noch keine 14 Jahre alt und damit strafunmündig sind, wurden sie trotz der schweren Tat auf Anweisung von Staatsanwaltschaft und Jugendamt in die Obhut der Eltern beziehungsweise der Großmutter übergeben. Mindestens einer der beiden soll dem Jugendamt bereits als gefährlich bekannt sein.

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