Für rund 5,5 Millionen deutschen Bürgergeld-Empfänger beginnt ab dem 1. Juli 2026 eine neue Ära: Das Bürgergeld wird durch die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende ersetzt. Nach monatelangem Streit hat der Bundestag die Reform beschlossen, auch der Bundesrat hat zugestimmt.
Die Reform bringt deutlich härtere Pflichten mit sich. Wer wichtige Aufgaben wie Bewerbungen oder Kurse verweigert, muss mit Kürzungen von 30 Prozent für drei Monate rechnen. Auch Totalsanktionen sind möglich - etwa bei Nichterreichbarkeit oder mehreren versäumten Terminen.
Wie chip.de berichtet, gilt künftig wieder der Vermittlungsvorrang. Das bedeutet: Betroffene werden zuerst geprüft, ob sie direkt in Arbeit vermittelt werden können. Eltern sollen nach dem 14. Lebensmonat des Kindes - nicht erst ab dem dritten Jahr - wieder arbeiten gehen.
Auch bei Vermögen und Wohnkosten gibt es Änderungen: Die Karenzzeit für Schonvermögen fällt weg. Einkommen und Vermögen müssen verstärkt zuerst eingesetzt werden. Bei den Wohnkosten gilt künftig eine Obergrenze, die lokal unterschiedlich sein kann.
Der Start der Reform läuft jedoch nicht reibungslos. Die nötigen Softwareanpassungen in den Jobcentern werden nicht rechtzeitig fertig. Mitarbeiter müssen am Stichtag händisch berechnen, welche Mieten zulässig sind - mit Excel-Tabellen als Behelf.
Insider aus Jobcentern sprechen von einem "bürokratischen Monster". Die Bundesagentur für Arbeit hatte eigentlich einen Start "frühestens ab November 2026" empfohlen - vergeblich. Die Regierung wollte ihr Prestigeprojekt schneller umsetzen.
Menschen mit psychischen Problemen sollen gezielt unterstützt werden. Jobcenter können künftig auch medizinische oder psychologische Untersuchungen anordnen. Genaue Weisungen dazu kommen aber erst kurz vor dem Inkrafttreten.