Mit einer angeblich notariell beglaubigten Urkunde wollte sich ein 27-Jähriger im Herbst des Vorjahres seinen großen Traum verwirklichen – und landete nun vor Gericht. Am Montag musste er sich am Linzer Landesgericht verantworten.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Der Mann soll am 20. Oktober bei der Ärztekammer eine gefälschte Kopie eines Bescheids der Medizinischen Universität Wien eingereicht haben. Aus dem Dokument sollte hervorgehen, dass er das Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen habe.
Ziel des 27-Jährigen: die Eintragung in die Ärzteliste. Brisant: Laut Anklage soll die Urkunde mithilfe von ChatGPT erstellt worden sein. Statt weißem Kittel gab es nun die Anklagebank. Im Raum stand der Vorwurf der Fälschung besonders geschützter Urkunden.
Im Falle einer Verurteilung drohte dem 27-Jährigen, für den die Unschuldsvermutung gilt, eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Der Angeklagte bekannte sich am Montag schuldig und war einsichtig. Mit der Tat habe er seiner Ex-Freundin imponieren wollen.
Ein Urteil kam am Vormittag dann rasch – und blieb recht milde: Der Mann wurde nicht rechtskräftig zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt. Der 27-Jährige nahm das Urteil an, hat jetzt aber noch drei Tage Bedenkzeit.