"Grausamste Verhandlung"

Bub (3) verhungert, verdurstet – Lebenslang für Eltern

Einstimmiger Schuldspruch im Mordprozess um Elias (3): Mutter und Vater müssen lebenslang ins Gefängnis. Die Mutter wird zusätzlich eingewiesen.
Christoph Weichsler
09.02.2026, 14:37
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Im Prozess um den Tod des kleinen Elias ist am Landesgericht Innsbruck das Urteil gefallen. Die Geschworenen sprachen die Eltern des im Mai 2024 im Bezirk Kufstein verhungerten und verdursteten Dreijährigen einstimmig schuldig. Das Gericht verhängte lebenslange Haftstrafen.

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Bei allen Hauptfragen votierten die acht Geschworenen geschlossen für schuldig. Verurteilt wurde das Elternpaar wegen Mordes, Quälens und Freiheitsentziehung.

Lebenslang für beide – Mutter wird eingewiesen

Über den Vater wurde eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Die Mutter erhielt ebenfalls lebenslang. Zusätzlich ordnete das Gericht ihre Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an. Laut Gutachten gehe von ihr auch künftig eine Gefahr aus.

Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner hatte beiden Angeklagten Zurechnungsfähigkeit attestiert. Die von der Mutter geschilderte Dämonen-Geschichte bezeichnete sie als konstruiert. Beide hätten jederzeit zwischen richtig und falsch unterscheiden können.

Staatsanwältin: "Noch nie so etwas verhandelt"

Staatsanwältin Verena Pezzei sprach in ihrem Schlussplädoyer von einem in dieser Form beispiellosen Fall. "So etwas Grausames haben wir in diesem Sprengel noch nie verhandelt – auch österreichweit nicht", sagte sie. Der Bub sei über Monate hinweg gezielt isoliert, misshandelt und ausgehungert worden. Gegen 13 Uhr zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Kurz darauf stand das Urteil fest: lebenslang.

Gutachten eindeutig

Drei Sachverständige wurden im Verfahren gehört, Zeugen keine. Gerichtsmedizinerinnen hielten fest, dass Elias körperlich gesund gewesen sei. Krankheiten, Missbildungen oder Vergiftungen habe es nicht gegeben. Der Darm sei fast leer gewesen. "Man sah jede einzelne Rippe", sagte eine Gutachterin vor Gericht. Die Todesursache war eindeutig: Hunger und Durst.

Vater: "Unentschuldbar"

Der Vater wandte sich vor dem Urteil mit einer kurzen persönlichen Erklärung an das Gericht. "Es gibt keine Erklärung für das, was ich getan habe", sagte der 27-Jährige. Sein Verhalten sei "unentschuldbar". Die Mutter machte keine Angaben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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