Gutachter schockt Gericht

Eltern quälten Bub (3) zu Tode – "Man sah jede Rippe"

Im Mordprozess um Elias (3) schildern Gutachter am Landesgericht Innsbruck erschütternde Details. Auch die angeklagten Eltern kommen zu Wort.
Christoph Weichsler
09.02.2026, 13:46
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Was im Schwurgerichtssaal in Innsbruck gesagt wird, ist kaum zu ertragen. Gutachterinnen berichten von einem "absoluten Supergau", die Staatsanwältin von bewusster Qual. Über die dramatischen Aussagen im Prozess berichtete zunächst die "Krone". Im Zentrum steht der Tod des dreijährigen Elias, dessen Eltern wegen Mordes, Quälens und Freiheitsentziehung angeklagt sind und der im Mai 2024 im Bezirk Kufstein verhungert und verdurstet ist.

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Der Bub sei körperlich gesund gewesen, betonten die Gerichtsmedizinerinnen übereinstimmend. Dennoch habe er keine Überlebenschance gehabt. "Das bedeutet: Das Kind ist verhungert und verdurstet", sagte eine von ihnen vor Gericht.

"Man sah jede einzelne Rippe"

Gerichtsmedizinerin Elke Doberentz schilderte den äußeren Zustand des Kindes in drastischen Worten. "Der Junge sah nicht aus wie ein drei Jahre alter Bub", sagt sie. Eingefallene Wangen, faltige Haut, ein schmaler Hals, hervorstehende Schlüsselbeine. "Man hat jede einzelne Rippe gesehen." Arme und Beine seien "ganz schmal und dünn" gewesen.

Besonders erschütternd: "Der Junge war ganz stark behaart – mit vielen kleinen, dünnen Härchen überall." Laut Doberentz habe der Körper ein Fell produziert, "um sich vor Kälte zu schützen". Auch die inneren Organe seien "stark zurückgebildet" gewesen.

Eine weitere Gerichtsmedizinerin ergänzte: "Der Darm war fast leer." Es habe keine Missbildungen gegeben, keine Erkrankungen, keine Hinweise auf Vergiftung. "Auf die Organe bezogen, war das ein gesunder Junge." Gewaltspuren habe man nicht festgestellt – der Tod sei die Folge von gezieltem Nahrungs- und Flüssigkeitsentzug gewesen.

Dämon als Rechtfertigung

Warum Elias sterben musste, erklärte die Staatsanwältin mit der Gedankenwelt der Eltern. Sie hätten sich in eine Scheinrealität zurückgezogen. In Chats und Aussagen sei immer wieder von einem Dämon namens "Dorothea" die Rede gewesen, der im Körper des Kindes gesteckt habe.

Die Logik dahinter: Je besser es Elias körperlich ging, desto stärker sei der Dämon geworden. Die Konsequenz: Der Bub musste geschwächt werden. Laut Staatsanwältin glaubten die Eltern, das "Böse" nur so besiegen zu können. Elias sei dabei systematisch entmenschlicht worden.

Beweise, Chats und Geständnisse

Im Prozess wurden auch die Beweise thematisiert. Eine Gutachterin berichtete von neun sichergestellten Kabelbindern. Darauf seien "Mischspuren – von Elias und seinen Eltern" festgestellt worden, "am meisten DNA war vom Opfer enthalten". Weitere Kabelbinder seien in einer Kommode gefunden worden.

Die Staatsanwältin sprach zudem von einer enormen Datenmenge. "Allein die Chats zwischen den beiden Angeklagten haben mehr als 125.000 Nachrichten enthalten." Dieses Material zeige eindeutig, wie das Kind misshandelt worden sei.

Beide Eltern waren geständig. Der Vater entschuldigte sich in einer kurzen persönlichen Erklärung für seine Taten. Die Mutter sagt nichts. "Meine Mandantin bekennt sich in allen Anklagepunkten schuldig", erklärt ihr Verteidiger Oliver Mathis, "weitere Angaben wird sie nicht machen."

"Es gibt keine Erklärung für das, was ich getan habe"

In der kurzen persönlichen Erklärung wandte sich der angeklagte Vater an das Gericht. "Es gibt keine Erklärung für das, was ich getan habe", sagte der 27-Jährige in schnellen Worten. "Nichts würde nur ansatzweise erklären", was geschehen sei. Sein Verhalten sei "unentschuldbar", er erkenne seinen "Fehler" und bereue seine Tat "wirklich jeden Tag".

Es tue ihm leid, dass seine anderen Kinder "das Sterben und Leiden" ihres Bruders mitbekommen mussten. Sein Anwalt Matthias Holzmann erklärte in einem knappen Plädoyer, der Angeklagte sei "sehr behütet" aufgewachsen, habe jedoch "nie gelernt, auf eigenen Beinen zu stehen". Zudem gebe es "gewisse mentale Defizite" im Bereich des Einfühlungsvermögens. Holzmann ersuchte das Gericht um ein sachliches und faires Verfahren.

"Sie konnten das jederzeit steuern"

Zentral im Prozess ist die Frage der Schuldfähigkeit. Die Staatsanwältin stellt klar: Die Gerichtspsychiaterin kam zum Ergebnis, dass beide Angeklagten zurechnungsfähig waren. "Sie waren jederzeit fähig, das Unrecht dieser Tat einzusehen", sagt sie. "Sie haben das jederzeit steuern können."

Mit diesen Worten endet das Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Der Prozess wird fortgesetzt. Im Fall eines Schuldspruchs droht den Eltern eine lebenslange Freiheitsstrafe. Trotz all dieser Vorwürfe gilt die Unschuldsvermutung.

{title && {title} } CW, {title && {title} } Akt. 09.02.2026, 13:49, 09.02.2026, 13:46
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