Ein Installateur aus dem Bezirk Linz-Land traute seinen Augen nicht: Nach seiner Kündigung strich ihm sein früherer Arbeitgeber vier Mal je 150 Euro vom Lohn und zusätzlich 350 Euro für angeblich zu viel konsumierten Urlaub. Laut Arbeiterkammer ist Letzteres bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer gar nicht erlaubt.
Dazu kamen noch offene Sonderzahlungen und Überstundenentgelt – insgesamt 95 Stunden – die nie ausbezahlt wurden. Zwei Jahre hatte der Mann in der Firma gearbeitet, doch auf seine schriftlichen Forderungen reagierte der Chef nicht.
Die AK zog vor Gericht. Dort behauptete der Arbeitgeber, er habe zu viel ausbezahlte Zulagen zurückgeholt. Tatsächlich hatte der Arbeiter aber nur den kollektivvertraglichen Mindestlohn bekommen. Das Arbeits- und Sozialgericht sprach dem Installateur schließlich alle Ansprüche zu. Ergebnis: Eine Nachzahlung von rund 3.800 Euro.
AK-Präsident Andreas Stangl rät: "Besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche zu verzichten." In Linz und in 14 Bezirksstellen bietet die AK Beratung – auch per Mail oder telefonisch.