Abzug von der Pension

"Bei uns kürzen sie"– PVA kassiert Geld für Sparzinsen

Nach zwei Infarkten und drei Schlaganfällen ist Sebastian S. berufsunfähig. Der PVA musste er sein Erspartes offenlegen und für die Zinsen bezahlen.
Aram Ghadimi
06.08.2025, 05:15
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"Was mich aber am meistens ärgert, ist der Abschlag auf meine Pension, wegen der Zinsen für mein Erspartes", sagt Sebastian S. (Name geändert), der sich an "Heute" wandte, um aufzuzeigen, dass im Pensionssystem in Österreich einiges falsch läuft.

Der 62-Jährige aus Niederösterreich sagt, dass die Pensionsversicherung (PVA) ihm nach zwei Herzinfarkten und drei Schlaganfällen die Berufsunfähigkeitspension gewährte, ihm aber 13,8 Prozent abzog, weil er drei Jahre früher in Pension gehen musste: "Dadurch bleiben nur noch 1.246,06 Euro brutto übrig."

Es sei in seinem Leben nicht alles gelaufen, wie es laufen hätte können. Aufgewachsen in Niederösterreich, hat S. zuerst die Hotelfachschule besucht. Dann studierte er Betriebswirtschaft in Linz. Um sich irgendwie das Studium zu finanzieren, sagt S., hat er gut zehn Jahre im Gastgewerbe gearbeitet, auch in Deutschland. Das Geld, das er bekam, war in Ordnung, seine Anmeldung nicht.

Schmerzensgeld gespart

Ein erster harter Schicksalsschlag trifft S. zu dieser Zeit. Ein Teil des Ersparten, über das S. heute verfügt, resultiert daraus: "Ein stark alkoholisierter Pkw-Fahrer ist mir mit 2,6 Promille in das Auto gefahren", sagt S., der damals schwer verletzt wurde. Einen Großteil des Schmerzensgeldes legte S. für die Pension auf die Seite.

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"Bin kein Tachinierer"

"Tachinierer bin ich keiner, vielleicht ein Trottel, aber sicher nicht faul", scherzt S. und sagt: "Ich habe mein ganzes Leben gearbeitet, sogar nachdem ich 2013 meinen ersten Herzinfarkt hatte." Auch ein zweiter Herzinfarkt, im Jahr 2018, kann S. nicht davon abbringen arbeiten zu gehen. Dabei sollte es aber nicht bleiben.

"Beim ersten Schlaganfall war meine Freundin zu Hause. Das war 2020. Ich war nur drei Tage im Krankenhaus", erzählt Sebastian S., der weiter als Fahrschullehrer arbeitete. Dann traf es ihn aber bei der Arbeit: "Ein Schlaganfall am Übungsplatz." Als ob das nicht genug wäre, folgt darauf ein dritter Schlaganfall in der Reha. Der 62-Jährige muss sich geschlagen geben und die "Berufsunfähigkeit" anmelden.

Zinsen von der Pension abgezogen

"Da meine errechnete Pension so gering war, wurde mir eine Ausgleichszulage angeboten. Dafür musste ich wiederum meine Einkünfte aus Kapitalvermögen anführen. Und weil ich im Besitz eines Sparbuchs bin, wurden mir die Zinserträge von 0.5 Prozent wieder von der Ausgleichzulage abgezogen", sagt S. gegenüber "Heute".

"Mir bleiben 1.246,06 Euro brutto übrig. Ab Jänner werden es bei sechs Prozent Abzug für die Krankenversicherung nur noch circa 1.175,- Euro netto sein", rechnet S. aus und fügt dann an: "In den nächsten zwei Jahren soll es keine Inflationsanpassung für Pensionisten geben. Ist das sozial?"

45 Monate vor Stichtag

"Heute" wollte von der PVA wissen, wie sie den Fall sieht. Folgende Antwort kam von einer Sprecherin der Pensionsversicherung: "Herr S. bezieht eine Berufsunfähigkeitspension, deren Höhe sich aus der bis zum Stichtag erworbenen Gesamtgutschrift am Pensionskonto geteilt durch 14 ergibt."

Für jeden Kalendermonat, den S. vor dem Regelpensionsalter in der Pension verbringt, vermindert sich seine monatliche Pension, erklärt die PVA: "Der Stichtag für die Berufsunfähigkeitspension von Herrn S. ist der 1.12.2024, also 45 Monate vor dem Regelpensionsalter, daher beträgt der Abschlag die maximal vorgesehene Höhe von 13,8 Prozent."

PVA stellt gegenüber "Heute" klar: "Erreicht die Pension zuzüglich sonstiger anzurechnender Nettoeinkünften nicht den jeweiligen Richtsatz, gebührt die Differenz als Ausgleichszulage." Aber: "Laut Gesetz, sind auch Zinsen aus Kapitalvermögen (z.B. Girokonto, Sparbuch) in dem Kalenderjahr, in dem sie zufließen, als Nettoeinkommen anzugeben, wenn sie 73,00 Euro Freibetrag (Stand 2025) übersteigen."

PVA: "204,33 Euro jährlich ist zu viel"

Dann rechnet die PVA vor: "Im Fall von Herrn S. haben wir die jährlichen Zinsen vom Sparbuch abzüglich der Kapitalertragssteuer, insgesamt 204,33 Euro, für die Höhe der Ausgleichszulage auf seine Nettoeinkünfte angerechnet. So ergibt sich ein monatlicher Abzug für die Sparzinsen von € 17,02. Dieser Betrag wurde Herrn S. auch im Bescheid zur Ausgleichszulage bekanntgegeben."

Sebastian S. findet: "Die geringen Zinsen auf Erspartes sind meines Erachtens nicht einmal ein Ausgleich für die Inflation und deshalb auch kein Ertrag, sondern bei der momentanen Inflation ein Wertverlust."

{title && {title} } agh, {title && {title} } Akt. 06.08.2025, 17:27, 06.08.2025, 05:15
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