Seit 2008 ist der ehemalige Werkzeugmacher Karl P. in Pension. Als rund fünf Jahre später, 2013, seine Frau verstarb, wurde dem heute 79-Jährigen eine Witwerpension zuerkannt. "Das waren immer circa 275 Euro", erzählt der Niederösterreicher. "Vor zwei Wochen habe ich dann eine Rückforderung von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) bekommen – nach 12 Jahren."
P., der angibt etwa 1.600 Euro Pension zu bekommen, verdient sich Kleinstbeträge als Hobbymusiker dazu. Jeden Monat sei es knapp. "Von den Herrschaften fragt keiner nach, wie es einem dabei geht", sagt P.
Die letzten 19 Jahre seines Berufslebens arbeitete P. bei der Firma Hoffmann in Wiener Neudorf. "Davor habe ich 10 Jahre bei BMW in Deutschland gearbeitet", erzählt Karl. P. Dann hebt sich seine Stimme: "Ich habe mein ganzes Leben Steuern gezahlt, nicht nur in Österreich."
"Es heißt im Brief, dass sie mir seit 2013 zu viel Pension bezahlt haben", sagt er entrüstet: "So eine Frechheit! Die machen, was sie wollen." Der Niederösterreicher ist überzeugt, dass die Sache längst verjährt sein müsste: "Alles wegen drei Euro monatlich, die sie angeblich zu viel bezahlt haben."
"Heute" hat bei der PVA nachgefragt und von Sprecherin Irene Preißler folgende Stellungnahme bekommen:
"Herr P. erhält als Gesamteinkommen eine Eigenpension aus Österreich, eine Eigenrente aus Deutschland sowie eine Witwerpension." Nachdem P. damit den gesetzlich bestimmten Mindestbetrag nicht erreiche, erhalte er, solange die Voraussetzungen dafür zutreffen, eine Erhöhung seiner Pension.
Laut der PVA hätte Karl P. die Verantwortung gehabt, jede Änderung seiner Bezüge zu melden: "Im August 2024 erhielt die PVA von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bayern Süd die Mitteilung, dass Herr P. seit Oktober 2011 eine Zulage zur Krankenversicherung erhält. Herr P. hätte die Verpflichtung gehabt, dies der PV mitzuteilen, was jedoch nicht passiert ist."
Die PVA-Sprecherin weist darauf hin, dass man sich mit der Witwerpension, so wie P. behaupte, nicht verrechnet habe: "Es stimmt, dass im Fall von Karl P. vom 23. August 2013 bis 30. April 2025 ein Überbezug entstanden ist."
Denn: "Durch die geänderte Höhe der deutschen Rente (Zulage zur Krankenversicherung) hat sich das Gesamteinkommen von Herrn P. verändert", wodurch die PV verpflichtet gewesen sei, den Erhöhungsbetrag neu festzustellen, sagt Preißler: "So erklärt sich auch der Überbezug von 462,72 Euro."
Verjährung gäbe es keine, denn: "Das Recht auf Rückforderung verjährt binnen drei Jahren nach dem Zeitpunkt, zu dem dem Versicherungsträger bekannt geworden ist, dass die Leistung zu Unrecht erbracht worden ist."
Nachdem aber die PVA erst im August 2024 (rund 12 Jahre später) von der Zulage bei der deutschen Krankenversicherung erfahren hat, sei noch keine Verjährung eingetreten.
Seitens der PVA möchte man Karl P. aber entgegenkommen: "Als Kulanzlösung können wird eine Rückzahlung des Überbezuges, aufgeteilt auf 4 Ratenzahlungen, anbieten."
Für den 79-jährigen Pensionisten hört sich das aber wie eine Verhöhnung an: "Für die Herrschaften mag sich das nicht nach viel anhören, aber mir macht es trotzdem Probleme."