Die Mühlviertlerin begann mitten im Monat als Servicekraft zu arbeiten. Ihr Vorgesetzter meldete sie aber erst zwei Wochen später bei der Gesundheitskasse an.
Dann die böse Überraschung: Wenige Tage nach Ablauf des Probemonats wurde die Frau rückwirkend abgemeldet. Das Problem: Zu diesem Zeitpunkt hätte der Arbeitgeber bereits eine Kündigungsfrist einhalten müssen.
Das ließ die Betroffene nicht auf sich sitzen und schaltete die zuständige AK-Bezirksstelle Perg ein. Die Experten intervenierten beim Unternehmen.
Es lenkte schließlich ein. Die Kellnerin erhielt eine Entschädigung, außerdem wurden offene Urlaubstage ausbezahlt. In Summe bekam sie 7.000 Euro.
"Unsere Zentrale in Linz und die 14 Bezirksstellen unterstützen die Beschäftigten dabei, so rasch wie möglich zu ihrem Recht zu kommen", so Präsident Andreas Stangl zum Service der Kammer.
Auch ein anderer Beschäftigter suchte Rat bei der AK: Er hatte eine Gehirnblutung erlitten und pochte auf Berufsunfähigkeitspension. Die Pensionsversicherungsanstalt legte sich aber quer.
Die Kammer ging vor Gericht. Im folgenden Sozialrechtsverfahren bestätigte ein gerichtlicher Sachverständiger die gesundheitlichen Einschränkungen.