Vor drei Jahren kam es bei dem Innviertler aus dem Bezirk Schärding zu der schweren Blutung. Seitdem befand sich der Mann – er hatte sein gesamtes Berufsleben für ein und dasselbe Geldinstitut gearbeitet – im Krankenstand.
Weil er die vergangenen 15 Jahre mehr als 170 Versicherungsmonate als Controller aktiv war, galt für den Betroffenen ein Berufsschutz. Eine weitere Ausübung seiner Tätigkeit war wegen seines arg angeschlagenen Gesundheitszustandes nicht möglich.
Die Pensionsversicherungsanstalt verweigerte aber sowohl die Berufsunfähigkeitspension als auch das Rehabilitationsgeld sowie medizinische und berufliche Reha-Maßnahmen. Die Argumentation: Der Arbeitnehmer könne seinen Job ausüben.
Das ließ er nicht auf sich sitzen und wandte sich an die zuständige Bezirksstelle der Arbeiterkammer. Im folgenden Sozialrechtsverfahren bestätigte ein gerichtlicher Sachverständiger die gesundheitlichen Einschränkungen.
Aufgrund des Schutzes sei die Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz unzulässig. Daher stehe dem Mann die Pension zu, so der Gutachter.
Dieser Rechtsmeinung schloss sich auch das Gericht an. Die PVA musste dem AK-Mitglied daher die Zahlungen rückwirkend und unbefristet gewähren.
Damit man möglichst einfach zu seinem Recht kommt, setze die Kammer bei ihren Serviceleistungen ganz bewusst auf Wohnortnähe, betont Präsident Andreas Stangl. Er verweist auf die Linzer Zentrale und die insgesamt 14 Bezirksstellen.