Fast drei Jahre lang schuftete der Mühlviertler im Lager eines Handelsbetriebs im Bezirk Linz-Land. Völlig unerwartet teilte ihm sein Arbeitgeber mit, dass er ab sofort nicht mehr weiterbeschäftigt werde.
Er legte ihm eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses vor. Darin hieß es, dass der Betroffene aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung bereits seit zwei Tagen nicht mehr im Betrieb beschäftigt sei.
Der Chef wollte, dass der Mann unterschreibt. Der weigerte sich aber und wandte sich an die AK Oberösterreich, um sich nach seinen Rechten zu erkundigen. Die Experten teilten ihm mit, dass er einer einvernehmlichen Auflösung nur zustimmen solle, wenn er das Arbeitsverhältnis ebenfalls beenden möchte.
Die Firma wollte den Lagerarbeiter offenbar um seine Ansprüche bringen. Die einvernehmliche Auflösung hätte bedeutet, dass er weder seinen Lohn bis Monatsende noch jenen für die Kündigungsfrist von zwei weiteren Monaten erhalten hätte.
Die Kammer intervenierte beim Unternehmen und forderte die Kündigungsentschädigung ein. Der Arbeitgeber wollte diese nicht bezahlen und behauptete, der Mann habe dem Ganzen mündlich zugestimmt.
Die AK stellte klar, dass keine einvernehmliche Auflösung vorliegt, und reichte Klage ein. Bevor es zur ersten Gerichtsverhandlung kam, zahlte der Betrieb dann doch noch: 6.068 Euro brutto.
Kammerpräsident Andreas Stangl rät zu Vorsicht: "Es ist wichtig, nicht gleich zu unterschreiben, sondern vorher den Rat beim Betriebsrat, der Gewerkschaft oder der Arbeiterkammer einzuholen." Oft sei es für die Beschäftigten vorteilhafter, das Arbeitsverhältnis auf einem anderen Weg zu beenden.